Frankfurter Rundschau

Patent-Nr. EP B 563 144

 

Europa-Amt stellt den Menschen unter Erfindungsschutz

Von Michael Emmrich

FRANKFURT A. M., 27. Januar. Das Europäische Patentamt(Epa) in München hat bereits 1995 einen Erfindungsschutz gewährt, der sich auch auf Menschen erstreckt. "Daß Patente erteilt werden, die auch Menschen umfassen, galt bisher als undenkbar", moniert der Tierarzt Christoph Then von der Initiative Kein Patent auf Leben. Mit dem Patent sei "diese ethische Grenze nun aber zum ersten Mal durchbrochen" worden. Epa-Pressesprecher Rainer Osterwalder bestätigte der FR die Angaben Thens.

Unter der Nummer EP B 563 144 hatte das Epa ein gendiagnostisches Verfahren zur Untersuchung von Streßanfälligkeit bei Schweinen unter Erfindungsschutz gestellt. Das Patent erstreckt sich sowohl auf das Gen, das bei Schwein und Mensch identisch ist, das diagnostische Verfahren und alle Lebewesen, in die das Gen eingefügt werden kann. 'Kein Patent auf Leben' hatte dagegen Einspruch erhoben. Daraufhin ist den Patentrechtlern erst klar geworden, daß sie einen Erfindungsschutz gewährt hatten, der gegen ihre eigenen Bestimmungen verstößt. "Das ist wohl durchgerutscht", räumt Rainer Osterwalder ein. Denn Artikel 53 a des Europäischen Patentübereinkommens (Epue) verbietet die Erteilung von Patenten, die gegen die "öffentliche Ordnung" und die "guten Sitten" verstoßen. Patente auf Menschen gelten als tabu.

Die Einspruchsabteilung des Epa hat deshalb 'Kein Patent auf Leben' und dem Patentinhaber mitgeteilt, daß sie "geneigt" sei, dem Einspruch zu folgen. Der Patentinhaber wird deshalb aufgefordert, den Menschen aus seinem Patentanspruch herauszunehmen. Tut er dies nicht, wird ihm das Patent insgesamt nicht gewährt. Christoph Then glaubt aber, daß dies nicht der einzige Fall sei, da das Epa die weitreichenden Ansprüche der Industrie nicht ausreichend prüfe.

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Copyright ) Frankfurter Rundschau 1998
Dokument erstellt am 27.01.1998 um 20.45 Uhr
Erscheinungsdatum 28.01.1998


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