Hiltrud Breyer MdEP

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Pressemitteilung

Brüssel, den 20. Februar 1998

 

Novelle der Freisetzungs-Richtlinie

Neue Gefahren der Freisetzung von GenTech-Organismen nicht ernstgenommen

 

Die Europäische Kommission trifft heute ihre Entscheidung zur Novelle der Freisetzungs-Richtlinie (90/220/EWG). Dazu sagt die Umweltpolitikerin und Abgeordnete von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Hiltrud Breyer MdEP: 

Sieben Jahre nach der Verabschiedung der Richtlinie haben sich die Anzeichen gehäuft, daß die Gefahren von Freisetzungen real sind. Dennoch sollen weiterhin Persilscheine für Freisetzungen ausgestellt werden. Während Wissenschaftler bereits die ersten Schäden durch Auskreuzen der manipulierten Gene belegen, sieht die Richtlinie noch immer keine Haftungsregelung vor. Dies ist ein fahrlässiges Verharmlosen der Risiken!

Durch das sogenannte "vereinfachte Verfahren für Feldversuche" sollen Genehmigungsprozeduren, die bislang zumindest ein Minimum an Sicherheit boten, im Schnellverfahren und als bloße Alibiveranstaltung durchgezogen werden: Die Frist, während der Behörden der Mitgliedsstaaten Bedenken gegen eine Freisetzung äußern können, soll von 60 auf 30 Tage reduziert werden. Wenn die Frist verkürzt wird, sind Risikoabschätzungen erschwert.

Ein Schritt in die richtige Richtung sind die zeitliche Begrenzung und die Monitoring-vorschriften: Zulassungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind nur sieben Jahre lang gültig. Unternehmen, die Vermarktungsanträge stellen, müssen einen Plan vorlegen, wie Überwachung und Kontrolle der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit durchgeführt werden sollen. Nach Ablauf der Siebenjahresfrist müssen bei einem Neuantrag die gewonnenen Monitoring-Ergebnisse einbezogen werden. Allerdings fehlt noch immer die Prüfung der indirekten und sekundären Auswirkungen wie etwa der Einfluß auf die biologische Vielfalt oder auf die Anwendung guter landwirtschaftlicher Praktiken.

Gefährlich ist auch das vorgesehene Verfahren für Feldversuche in mehreren EU-Ländern. Bisher konnte jeder Mitgliedsstaat Einwände gegen die Anträge vorbringen und eine Einzelfallprüfung fordern. Statt eine Fall-zu-Fall-Prüfung vorzunehmen, können gentechnisch veränderte Organismen nun nach einmaliger Genehmigung in mehreren Mitgliedsstaaten freigesetzt werden. Dies schränkt die Transparenz und Einspruchsmöglichkeiten drastisch ein. Bislang gab es zu jedem Antrag gut begründete Einsprüche - es ist unverantwortlich, diese Möglichkeit nun einzuschränken.

Bei beiden Anwendungsbereichen der Richtlinie, Feldversuchen und Inverkehrbringen, weist der Entwurf erhebliche Lücken auf: Es ist weder eine zentrale Liste der Feldversuche noch eine Registrierung der genmanipulierten Organismen (GMO) in der gesamten Verarbeitungskette vorgesehen. Nur so wäre jedoch eine durchgängige Kennzeichnung auf Grundlage eines Herkunfts-Zertifikates möglich. Statt dessen will die Kommission Produkte kennzeichnen, wenn lebende GMO enthalten sind, was jedoch bei 90% der Produkte nicht der Fall ist. Auch die völlig aussagelose Kennzeichnung "könnte GMO enthalten" soll für Mischlieferungen erlaubt sein.

Die Kommission versäumt es, ein kohärentes Rechtssystem für Freisetzungen zu schaffen: Feldversuche von Produkten, die unter anderer EU-Gesetzgebung geregelt sind wie Novel Food, Pestizide, Pharmazeutika und Saatgut, fallen nicht unter die Bestimmungen der Richtlinie. Damit sind die Sicherheitsbestimmungen je nach Produkt höchst unterschiedlich und widersprüchlich. Um die Rechtsunklarheit zu beseitigen, müssen alle Gesetze, die Freisetzungen betreffen, auf dem höchsten Sicherheitsstand harmonisiert werden.

 

So fanden französische Wissenschaftler heraus, daß sich die Resistenz gegen das Herbizid "Basta" einer genmanipulierten Rapspflanze in nur vier Generationen auf verwandte Wildpflanzen auskreuzen kann. Auf diese Weise können sich "Superunkräuter" entwickeln, die auch mit Herbiziden nicht mehr bekämpft werden können. Auf schleswig-holsteinischen Freisetzungsstandorten konnten im Winter 1997 Übertragungen von Herbizid-Resistenzgenen zwischen genmanipulierten und natürlichen Winterrapssorten festgestellt werden.  

In den USA werden zunehmend GenTech-Pflanzen angebaut, die Gifte von Bakterien produzieren. Bislang konnten ökologische Landbauern diese Bakterien als natürliche Schädlingsbekämpfung einsetzen. Jetzt konnten Wissenschaftler im Labor bereits "Superschädlinge" nachweisen: Insekten, die dank der genmanipulierten Pflanzen Resistenzen gegen das Bakteriengift entwickelt haben. Die Forscher warnen, daß es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis diese Fälle auch in der Natur auftreten.

Freisetzungen genmanipulierter Organismen - das zeigen diese BeispieIe - sind Zeitbomben, die in der natürlichen Umwelt ticken. Um Gefahrenpotentiale abschätzen zu können, ist das genaue Gegenteil dessen nötig, was die Kommission mit ihrer Richtlinien-Novelle anstrebt: Strenge Vorschriften für Testversuche statt Hauruck-Verfahren, hohe Standards statt Sicherheitsdumping und Transparenz statt blindlings auf die Gentechnik zu setzen.

Nun geht der Richtlinienentwurf an das Europäische Parlament. Dieses muß eine klare Position gegen den Abbau von Umwelt- und Gesundheitsschutz durch die Kommission beziehen. Die Parlamentarier müssen sich für die Klärung der noch immer offenen Haftungsfrage und für eine EU-weite Einführung der Bedarfsprüfung von Genmanipulationen nach dem Vorbild von Österreich und Norwegen einsetzen. Nur so können Mensch und Umwelt vor der Deregulierungswut der Kommission und deren gefährlichen Konsequenzen geschützt werden.

 

Weitere Informationen sind über mein Büro in Brüssel zu beziehen.


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