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Justiz

Zweifel am Gentest

DNA-Tests halten weltweit Einzug in die Strafprozesse. In Großbritannien können bereits jährlich DNA-Profile von über 300.000 Menschen erfaßt werden. Als High-Tech-Version des Fingerabdrucks soll DNA-Analyse zu einem sicheren Beweismittel werden.

Allerdings hat das Verfahren - besonders bei der Verwendung sogenannter "mitochondrialer DNA-Proben" - erhebliche Schwächen. In einem einzigen Haar ein und derselben Person können zwischen Spitze und Wurzel mehrere verschiedene DNA-Profile vorhanden sein. Auch zwischen unterschiedlichen Zelltypen des Körpers gibt es oftmals erhebliche Abweichungen.

Amerikanische Kriminalexperten sind sich sicher, daß es bereits zu fälschlichen Verurteilungen auf der Grundlage von DNA-Tests gekommen ist, etwa im Fall eines Mannes, der in Tennesse als Mörder einsitzt.

Professor Jonathan Koehler von der University of Texas in Austin hat herausgefunden, daß es einen großen Unterschied macht, wie wissenschaftliche Daten im Gerichtssaal präsentiert werden. Wird den Geschworenen von Experten ein Verdächtiger mit der Aussage "Die Wahrscheinlichkeit, daß die DNA-Probe zu jemand anderem passt als zu ihm, beträgt 0,1 Prozent" vorgestellt, halten sie ihn zumeist für schuldig. Hören sie indes "Jeder tausendste Bürger in dieser Stadt käme als Täter in Frage", so ist ein Freispruch wahrscheinlich.

Koehler geht davon aus, daß viele Gerichte den neuen kriminaltechnischen Verfahren wegen mangelhafter mathematisch-naturwissenschaftlicher Kenntnisse ihrer Mitglieder kaum gerecht werden können.


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