Anbei einige Hintergrundinformationen zu den Gen-Tests, die
Flüchtlingsfamilien abverlangt werden wenn Familienangehörige (meistens
Kinder) nach Deutschland nachkommen wollen. Der Text kann weiterverbreitet
werden, wenn der Autor und die Quelle erwähnt werden.
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Kein Gen-Test - keine Familienzusammenführung
Werner Reisberger
Während gegenwärtig DNA-Datenbanken für die Polizeibehörden
aufgebaut werden, wird seit einigen Monaten bei
Flüchtlingsfamilien der genetische Fingerabdruck als neues
Kontollinstrument in der Einwanderungspolitik erprobt. Wie bei den
Gen-Datenbanken ist auch hier noch keinerlei gesetzliche Regelung
oder Verordnung erlassen worden. Die bestehende rechtliche
Grauzone ermöglicht es Behörden und Privatpersonen eine Methode
an einer Gruppe ohne Lobby zu erproben, wobei auf datenschutzrechtliche
Belange keine besondere Rücksicht genommen zu werden braucht.
Das Bundesinnenministerium (BIM) informierte am 12. November 1997
per Rundschreiben die Länderinnenminister über die Möglichkeit,
einen genetischen Fingerabdruck bei nordirakischen Kurden
anzufertigen, wenn die vorgelegten Papiere das
Verwandtschaftsverhältnis mit in der Bundesrepublik lebenden
Angehörigen nicht belegen könnten. Der Test wird mit
Speichelproben durchgeführt, die von einem Vertrauensarzt der
deutschen Botschaft in Ankara und einem Amtsarzt in Deutschland
entnommen werden. Analysiert werden die Proben laut BIM von
Prof. Brinkmann am Institut für Rechtsmedizin der Universität
Münster. Festgestellt werden könne eine Eltern-Kind-Beziehung
mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit. Die Kosten von ca. 660 DM haben
die betroffenen Flüchtlinge auf ein Privatkonto von
Prof. Brinkmann zu überweisen. Herr Prof. Brinkmann, dem damit
von den Behörden eine Monopolstellung eingeräumt wird, kann
diese Untersuchungen nach Angaben der Münsteraner Universität
rechtlich einwandfrei privat abrechnen.
Weder das Auswärtige Amt noch das Bonner Innenministerium konnten
bisher eine klare Auskunft darüber erteilen, welche Personen oder
Behörden über Art, Umfang und Ausgestaltung des Testprogramms
entschieden haben. Der Sprecher des Innenministeriums, Herr Dauke,
bestreitet jegliche Beteiligung seines Ministeriums und teilt mit,
daß die Initiative vom Auswärtigen Amt ausgegangen sei. Deren
Sprecher, Herr Lindner, gibt die Auskunft, daß das Verfahren
"wahrscheinlich von irgendeiner Ausländerbehoerde" vorgeschlagen
worden sei, die von der Möglichkeit erfahren hätte, in Münster
solche Untersuchungen vornehmen zu können. Obwohl eine neuartige
Methode in den Behördenalltag eingeführt wurde, ist nicht
geregelt, was mit den Proben und den gewonnenen Daten nach
Untersuchungsende geschieht. Prof. Brinkmann gibt an, daß die
personenbezogenen Daten unter Verschluß gehalten werden. Diese
Aussage einer Privatperson kann aber nicht überprüft werden,
auch ist es nicht ausgeschlossen, daß diese
Daten von ihm in Forschungsarbeiten verwendet werden oder die
gespeicherten DNA-Proben in Zukunft von den Sicherheits-Behörden
verwertet werden. Es gibt keine Bestimmungen, wie die Flüchtlinge
über die Art der Untersuchungen aufzuklären sind und in welcher
Form ihnen das Testergebnis mitgeteilt wird. Eine diesbezügliche
Regelung scheint dringend geboten, da nicht nur in traditionell
geprägten Gesellschaften ein lakonisch Hingeworfenes "das ist
nicht ihr Kind" schwere Familienkonflikte hervorrufen kann, wobei
diese Auskunft möglicherweise auf einem falschen Testergebnis
beruht. Herr Lindner sieht die Ausgestaltung des Verfahrens im
alleinigen Verantwortungsbereich der örtlichen
Ausländerbehoerden und des Instituts von Prof. Brinkmann. Für
das NRW-Innenministerium sind die Tests eine private und
freiwillige Angelegenheit zwischen den Antragstellern und dem
Münsteraner Institut. Eine informierte freiwillige Entscheidung
ist in diesen Fällen allerdings nicht gegeben, da eine Ablehnung
des Tests automatisch die Einreiseverweigerung zur Folge
hätte. Auch haben die Antragsteller keine Möglichkeit, eine
Kontrolluntersuchung bei einem anderen Labor anerkannt zu bekommen.
Der genetische Fingerabdruck - ein Service der Bundesregierung?
Herr Lindner begründet die Untersuchungen mit unvollständigen
oder gefälschten Papieren, mit denen Antragsteller eine
Verwandtschaft zu in Deutschland lebenden Angehörigen nachweisen
wollen. Es sei für die Flüchtlinge sogar oftmals die einzige
Möglichkeit den Nachweis zu führen. Tatsächlich ist im Nordirak
die öffentliche Verwaltung weitgehend zusammengebrochen. Das
Gebiet ist zwischen den beiden verfeindeten Kurdenführern Barzani
und Talabani aufgeteilt. Obwohl internationale
Menschenrechtsorganisationen dort schwere
Menschenrechtsverletzungen beobachten, sieht die Bundesregierung
für irakische Kurden in diesem Gebiet eine inländische
Fluchtalternative und verweigert ihnen mit dieser Begründung hier
zumeist das Asyl. Seit dem Anwachsen kurdischer Flüchtlingszahlen
zielen viele Maßnahmen der Regierung darauf ab, die Flüchtlinge
an den EU-Aussengrenzen abzuwehren. Innenminister Kanther machte
Italien beispielsweise schwere Vorwürfe dessen Grenzen nicht
genügend zu sichern, als dort zwischen September und Dezember
letzten Jahres mehrere Schiffe mit kurdischen Flüchtlingen
anlandeten. Er meinte, es nicht hinnehmen zu können, "daß die
nächste illegal, verbrecherisch organisierte Wanderungsbewegung
wegen Weltkonflikten wie in Bosnien sich erneut in Deutschland in
illegaler Zuwanderung abspielt". Es wurde ein Aktionsprogramm
"Schleuserkriminalität" auf EU-Ebene angekündigt, die Süd- und
Westgrenze wurde durch mehrere BGS-Hundertschaften verstärkt und
in diesem Gebiet, zusammen mit der französischen und
baden-württembergischen Polizei, ein "Sicherheitsschleier"
errichtet [1]. Die Flüchtlingspolitik der vergangenen beiden
Jahrzehnte war auf Abwehr und Vertreibung ausgerichtet. Dies
zeigte und zeigt sich in brutalen Abschiebungen mit Todesfolge, in
menschenunwürdigen Sammellagern, der Verweigerung medizinischer
Hilfe und dergleichen mehr. Das Anwachsen der Flüchtlingszahlen
aus dem Nordirak führte zu einer schon fast
klassischen Reaktion des Behördenapparates bei vergleichbaren
Entwicklungen - die Anerkennungsquote ging rapide zurück. So
erhielten 1996 noch 31,6 % der irakischen Flüchtlinge Asyl nach
Art. 16 GG., 1997 waren es nur noch 16,9 % [2]. Über 60 % erhielten
jeweils Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention (kleines
Asyl), ein Status, der es den Ausländerämtern erleichtert, die
Menschen bei einer veränderten Lageeinschätzung des Auswärtigen
Amtes wieder abzuschieben.
Entwicklungen
Nach Auskunft Herrn Lindners gibt es keine
Bestrebungen, die Gen-Tests auf andere Nationalitäten
auszuweiten, obwohl es durchaus auch viele andere
Flüchtlingsgruppen gibt, von denen oftmals fehlende oder wenig
aussagekräftige Dokumente von den Behörden bemängelt werden. In
Wirklichkeit scheint das Auswärtige Amt schon nicht mehr zu
wissen, wer wo und wann getestet wird: Der auf Asylrecht
spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Gunter Christ berichtet von
einem in Deutschland lebendem afghanischen Ehepaar, dessen Kind
von der deutschen Botschaft in Pakistan erst die Einreise
gestattet wurde, nachdem in Münster der genetische Fingerabdruck
angefertigt wurde. In diesem Fall wurde der Eintrag des Kindes im
gültigen Paß des Ehepaares nicht als ausreichend anerkannt. Für
RA Christ ein deutlicher Hinweis, daß die Tests auch eingesetzt
werden, um eine zusätzliche Hürde vor der Einreise aufzubauen.
Schon jetzt werden Flüchtlinge europaweit erkennungsdienstlich
behandelt. Im Aufbau befindet sich EURODAC, ein europaweites
Fingerabdrucksystem, das die mehrfache Bearbeitung von
Asylanträgen vermeiden soll. Die Sicherheits- und Innenbehörden
sind immer daran interessiert auf möglichst viele Daten zugreifen
zu können. Es dürfte daher nicht überraschen, wenn einmal die
Forderung aufgestellt werden sollte, auch die bisher vorliegenden
DNA-Profile von Flüchtlingen in Datenbanken zu sammeln und
EU-weit verfügbar zu machen.
Die Bestimmung von Verwandtschaftsverhältnissen bei Immigranten
gehörte, noch vor der kriminaltechnischen Nutzung, zu der ersten
praktischen Anwendung des genetischen Fingerabdruckes. Der Brite
A. Jeffreys, der die Methode entwickelte, beschrieb 1985 deren
Einsatz bei einem Jungen aus Ghana, bei dem die Behörden die
Verwandtschaft zu der in Großbritannien lebenden Mutter
anzweifelten [3]. In den folgenden Jahren wurde dieses Verfahren
tausendfach bei Immigranten (vorwiegend aus Indien und Bangladesch)
angewendet. Immigranten-Organisationen gerieten durch den Test
offenbar in ein Dilemma. Einerseits wurde die generelle
Einführung des Gen-Tests gefordert, weil ohne den Test ungefähr
25 % aller AntragstellerInnen wegen ungenügend bewerteter Papiere
abgelehnt wurden, während beim Gen-Test für ca. 95 % eine
Verwandtschaft nachgewiesen werden konnte. Andererseits wurde
gefordert, den Test nur als letztes mögliches Mittel in
Streitfällen zu benutzen, da in den zumeist konservativen
Familien Indiens und Bangladeschs durch ein negatives Ergebnis
erhebliche Konflikte ausgelöst würden [4]. 1989 wurde der
genetische Fingerabdruck als Beweismethode zur Bestimmung von
Verwandtschaftsverhältnissen vor britischen Zivilgerichten
zugelassen [5].
Prof. Brinkmann, Präsident der deutschen Gesellschaft für
Rechtsmedizin, hat sich bisher nicht durch Zurückhaltung oder
Rücksichtnahme auf die Belange des Datenschutzes
ausgezeichnet. In einem der Zeitschrift Focus gewährten Interview
von Anfang April diesen Jahres über genetische Fingerabdrücke
als Fahndungsmittel der Polizei, sprach er sich dafür aus, auch
bei weniger schweren Delikten, wie Einbruch, die zugehörigen
DNA-Profile in Datenbanken zu speichern. Er sah keine Probleme in
datenschutzrechtlicher Hinsicht und wurde mit den Worten zitiert:
"Was ist denn schon Schlimmes dabei?". In einem Artikel der
"Tageszeitung" (taz) vom 18. April d. J. kritisierte er die
vorgesehene zeitliche Beschränkung der Speicherung von
Körperzellen auf 2 Jahre. Die DNA-Profile könnten bei einer
Weiterentwicklung der Analysenmethode dann nicht mehr auf den
neuesten Stand gebracht werden.
Kommt die Rede auf den Datenschutz verweisen Experten wie Herr
Brinkmann regelmäßig auf die gewonnenen Daten bei einem
genetischen Fingerabdruck, die keine Rückschlüsse auf
Persönlichkeitsmerkmale und Krankheitsanfälligkeiten
zuließen. Dieses ist bei den üblicherweise angewendeten
DNA-Testmethoden richtig, daß eigentliche Problem sind aber die
Körperzellen, die eingefroren gespeichert werden. Aus diesen kann
jederzeit die gewünschte genetische Information gewonnen
werden. Auch die Speichelproben der irakischen
Flüchtlingsfamilien werden in Münster auf unbestimmte Zeit
gespeichert, da ja, wie Herr Brinkmann anmerkt, "zu einem
späteren Zeitpunkt Kontrolluntersuchungen nötig werden" können
(6). Niemand würde die Polizeibehörden auch daran hindern können,
die Tests in einer Form abzuändern, in der auch nach Genen
gefahndet werden kann, die für die Ausprägung bestimmter Merkmale
oder Krankheitsanfälligkeiten verantwortlich sind.
Quellen:
(1) Frankfurter Rundschau, 7.01.98, "Bonn macht Grenzen für Kurden
dicht"; Süddeutsche Zeitung, 20.12.97, "Schengen und die
flüchtenden Kurden"
(2) Kurdistan aktuell Nr. 61, März 1998, S. 85 ff, "Kein
Ausfuhrverbot von Flüchtlingen in den Irak"
(3) Alec J. Jeffreys et al, "Positive identification of an
immigration test-case using human DNA fingerprints",
Nature, Vol. 317, 31 Oct. 1985, S. 818 ff.
(4) Nature, "DNA fingerprinting to be used for British immigrants?",
Vol. 331, 18 Feb. 1988, S. 556
(5) Nature, "Genetic tests made official by UK courts", Vol. 339,
8. Jun. 1989, S. 408
(6) Persönliche Mitteilung von Prof. Brinkmann vom 15. April
1998. Bisher seien ca. 90 Gutachten erstellt
worden, bei denen in 3 Fällen die Verwandtschaft nicht gegeben
gewesen sei.
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