Neue Zürcher Zeitung vom 30.04.98

Unterschiedliche Konsumentensicht zur Gentechnologie

Genschutzinitiative und Nahrungsmittel

Die Positionsbezüge der beiden grossen Konsumentenorganisationen zur Genschutzinitiative
klaffen auseinander. Die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, Simonetta
Sommaruga, macht sich für ein Ja zur Initiative stark. Sie meint, wer behaupte, Lebensmittel
würden von der Genschutzinitiative gar nicht berührt, betreibe Irreführung. Die Präsidentin
des Konsumentinnenforums, Margrit Krüger, stellt umgekehrt fest, es wäre eine Irreführung
der Konsumenten, zu behaupten, die Initiative würde genveränderte Lebensmittel auf dem
Schweizer Markt verhindern. Als unabdingbar erachtet sie aber die tatsächliche Wahlfreiheit
und Wahlmöglichkeit.

Konsumentinnen haben viele Gründe für ein Ja zur Initiative

Von Simonetta Sommaruga*

Die ersten Kontakte mit der Gentechnologie waren für viele Konsumentinnen und Konsumenten wenig
überzeugend. Antimatsch-Tomate, Bt- Mais und Gentech-Soja sind weder besser, gesünder noch
billiger als konventionelle Lebensmittel; und anstatt die Vorbehalte der Konsumenten gegenüber
Gentech-Lebensmitteln ernst zu nehmen, droht die Gentech-Industrie stets mit dem Abzug von
Arbeitsplätzen, falls ihre Gentech- Lebensmittel von den Behörden nicht zugelassen werden.
Entsprechend schlecht ist die Akzeptanz von Gentech-Lebensmitteln; sie werden europaweit von über
75 Prozent der Konsumenten abgelehnt.

Betroffen von dieser schlechten Ausgangslage sind vor allem die Pharma- und Agrochemie- Giganten.
Diese machen sich zwar in der Regel stark für den Wettbewerb. Bei ihren eigenen Produkten
allerdings haben sie den Wettbewerb systematisch ausgeschaltet. Mit der Vermischung von
konventionellen und Gentech-Lebensmitteln verhindern sie die Wahlfreiheit der Konsumenten und
zerstören damit die Grundlage von Wettbewerb schlechthin. Nicht eben vertrauensbildend war das
Vorgehen von Novartis im Zusammenhang mit ihrem Bt-Mais. Dieser Mais ist auf Grund des
eingeschleusten Antibiotikaresistenzgens umstritten. Auch Novartis hat die Problematik anerkannt und
deshalb einen Bt-Mais ohne Antibiotikaresistenzgen entwickelt. Zur Zulassung beantragt hat Novartis
allerdings den umstrittenen Bt-Mais. Warum?

Aus Konsumentensicht zusätzlich stossend ist die Tatsache, dass die Gentech-Industrie in der Schweiz
nicht bereit ist, innerhalb der Produktehaftung auch das sogenannte Entwicklungsrisiko zu tragen.
Damit verweigert die Gentech-Industrie jegliche Haftung für Schäden, die im Moment, da das Produkt
auf den Markt gebracht wurde, nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht vorauszusehen
waren. Verschiedene europäische Länder haben diesen zentralen Haftungsaspekt in ihrem Recht längst
umgesetzt.

Initiative greift auch bei Lebensmitteln

Mit der Genschutzinitiative haben die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, einen
verantwortungsvollen Umgang mit dem Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen zu
verlangen und sicherzustellen, dass bei gentechnischen Veränderungen der Gesundheit und Sicherheit
von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung getragen wird. Wer behauptet, Lebensmittel würden von der
Genschutzinitiative nicht tangiert, kennt entweder den Initiativtext nicht oder betreibt bewusste
Irreführung. Die Vorgaben in bezug auf Gentech-Lebensmittel sind unmissverständlich. Die
Genschutzinitiative untersagt Herstellung, Erwerb und Weitergabe von genmanipulierten Tieren. Das
bedeutet, dass Fleisch sowie tierische Produkte wie Milch, Käse oder Eier von Gentech-Tieren auf
unseren Tellern nichts zu suchen haben.

Ablenkungsmanöver

Auf Grund der unabsehbaren ökologischen Risiken erlaubt die Genschutzinitiative weder die
Freisetzung noch den Anbau von Gentech-Pflanzen. Für den Import von pflanzlichen Gentech-
Produkten sieht die Initiative eine strenge Bewilligungspflicht vor. Aus Konsumentensicht kommt dabei
der Beweislastumkehr besondere Bedeutung zu. Der Nachweis für die Sicherheit der Produkte muss
dann nämlich nicht mehr vom Staat - mit Steuergeldern finanziert -, sondern vom Gesuchsteller
erbracht werden. - Ängste im medizinischen Bereich werden von der Gentech-Industrie bewusst
geschürt, um vom eigentlichen Inhalt der Genschutzinitiative abzulenken. Weder verhindert noch
verunmöglicht die Initiative den medizinischen Fortschritt. Sämtliche gentechnisch hergestellten
Medikamente, die sich bereits auf dem Markt oder in der Pipeline befinden, wurden ohne transgene
Tiere entwickelt; sie können folglich auch in Zukunft verkauft werden.

Die Genschutzinitiative schränkt die medizinische Forschung ausschliesslich dort ein, wo mittels
Genmanipulation menschliche Krankheitsbilder an Tieren künstlich erzeugt werden. Ob eine
Alzheimer-Maus mit allen Symptomen dieser komplexen Krankheit jemals entwickelt werden kann
und ob die Erkenntnisse schliesslich auf den Alzheimer-Menschen übertragbar sind, wird zunehmend in
Frage gestellt. Ausserdem bereitet ein dermassen auf die Gene beschränktes Menschenbild Mühe.
Auch das Patentieren von Tieren und Pflanzen, das dem Patentinhaber über Generationen hinweg
Patentrecht an Lebewesen einräumt, widerspiegelt eine ausgesprochen materialistische Haltung
gegenüber der Schöpfung.

Zusammen mit den grossen Frauenorganisationen, dem Schweizerischen katholischen Frauenbund,
dem Schweizerischen evangelischen Frauenbund und der Frauenkommission des
Gewerkschaftsbundes setzt sich auch die Stiftung für Konsumentenschutz SKS sowie die Tessiner
Konsumentenorganisation für ein Ja zur Genschutzinitiative ein.

* Die Autorin ist Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Bern, und sitzt im
Präsidium des Komitees «Ja zur Genschutzinitiative».

Sicherheit, Wahlfreiheit, Wahlmöglichkeit

Von Margrit Krüger*

Während gentechnisch hergestellte Medikamente akzeptiert werden, lösen gentechnisch veränderte
Lebensmittel Verunsicherung und Ängste aus. Es ist leider nur wenig bekannt, dass der Einsatz der
Gentechnik im schweizerischen Lebensmittelrecht bereits geregelt und die Wahlfreiheit als Grundrecht
der Verbraucher weitgehend gewährleistet ist. Das Konsumentinnenforum Schweiz (KF) beschäftigt
sich schon lange mit dem Thema Lebensmittel und Gentechnologie. Bereits 1993 hat der Vorstand ein
entsprechendes Positionspapier verabschiedet. Die mit den Stichworten «Öffentlichkeit - Transparenz
- Wahlfreiheit» zusammengefassten Forderungen sind mittlerweile fast alle erfüllt.

Strengste Gesetzesnormen

Das KF Schweiz hat bei der Entstehung des neuen Lebensmittelrechts aktiv und zielstrebig die
Anliegen der Verbraucher eingebracht. Das Resultat darf sich sehen lassen: Das schweizerische
Lebensmittelgesetz (LMG) ist eines der weltweit strengsten, trotzdem aber offen für neue
Entwicklungen und insbesondere bezüglich der Gentechnik im Vergleich zur EU viel
konsumentenfreundlicher. Zweck des LMG ist es, die Konsumenten vor Gesundheitsgefährdung und
Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen. So kann der Bund Herstellungsverfahren
einschränken oder verbieten, wenn nach den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft eine
Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Dem Bedürfnis der Konsumenten nach Sicherheit und Transparenz trägt die Bewilligungs- und
Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel weitgehend Rechnung. Jedes
gentechnisch veränderte oder mit gentechnischen Methoden hergestellte Produkt muss ein strenges
Bewilligungsverfahren durchlaufen, bevor es in der Schweiz auf den Markt kommen darf. Als GVO
(gentechnisch veränderter Organismus) deklariert werden müssen alle Lebensmittel oder
Lebensmittelzutaten, die nachweislich gentechnisch verändertes Erbmaterial enthalten.

Die Wahlfreiheit ist einer der Grundpfeiler der international anerkannten Konsumentenrechte. In vielen
Gesprächen mit der Industrie, dem Handel und den Behörden ist es gelungen, Verständnis für das
Bedürfnis nach Sicherheit, Wahlfreiheit und Transparenz zu wecken und Zustimmung für die
Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel zu finden. Wahlfreiheit heisst übrigens auch,
GVO-Produkte kaufen zu können, wenn man das möchte. Damit die Konsumenten ihre
Mitverantwortung und Mitbestimmung im Markt wahrnehmen können, gehört zur Wahlfreiheit
zwangsläufig auch die Wahlmöglichkeit. Diese muss durch die getrennte Vermarktung von
gentechnisch und gentechfrei produzierten Rohstoffen gewährleistet werden. Dazu sind wegen der
äusserst sensiblen Analysemethoden international gültige Deklarationslimiten unerlässlich. Das KF
Schweiz hat zusammen mit weiteren vierzehn seriös an der Lösung des Problems interessierten
Verbänden und Institutionen beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen
entsprechenden Vorschlag eingereicht.

Nebst der Warenflusstrennung sind noch weitere Forderungen des KF Schweiz offen:

-Erhöhung der Transparenz im Bewilligungsverfahren bzw. Offenlegung der Anmeldungsunterlagen;

-Ausweitung der Haftung für Gesundheits- oder Umweltschäden im Zusammenhang mit der Gentechnik;

-Institutionalisierung des öffentlichen Dialogs.


Erfreulicherweise sollen diese Lücken mit der Gen-Lex-Vorlage geschlossen werden. Als
vertrauensbildende Massnahme sollten sich jedoch Parteien, Industrie und Handel vor dem 7. Juni
1998 unbedingt verbindlich zu den einzelnen Punkten der Gen-Lex-Vorlage äussern.

Genveränderte Nahrung und die Initiative

Die Genschutzinitiative hat fast nichts mit Lebensmitteln zu tun. Zu behaupten, mit der Initiative würden
GVO-Lebensmittel auf dem Schweizer Markt verhindert, wäre eine Irreführung der Konsumenten.
Betroffen durch das Freisetzungsverbot wäre die Landwirtschaft. Das heisst, die Schweizer Bauern
hätten nicht wie ihre Berufskollegen im angrenzenden Ausland die Wahlfreiheit, GVO-Saatgut zu
verwenden.

Eindeutig nicht von der Initiative betroffen sind:

-gentechnisch gewonnene Lebensmittelzutaten,  Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die keine lebenden Organismen enthalten, z. B. Sojaöl, Vitamine, Lecithin, Enzyme usw.;

-verarbeitete Lebensmittel, die keine  vermehrungsfähigen Organismen mehr sind, z. B. Tomatenmark, Ketchup, Gemüsekonserven, Milchprodukte, Mais- oder Sojamehl usw.


Umstritten ist, ob eventuell der Import von gentechnisch veränderten Pflanzen mit vermehrungsfähigen
Bestandteilen wie Kerne oder Samen (z. B. ganze Sojabohnen, Maiskörner oder Tomaten) unter das
Freisetzungsverbot fallen würden. Wenn ja, müssten beispielsweise GVO- Soja oder -Mais im
Ausland zu Futter- oder Nahrungsmitteln verarbeitet und erst dann in die Schweiz importiert werden.
Mit anderen Worten: GVO-Produkte werden so oder so auf den Schweizer Markt kommen, ein
grosser Teil der Wertschöpfung bei deren Verarbeitung aber bliebe möglicherweise im Ausland.

Das KF Schweiz hat übrigens Stimmfreigabe zur Genschutz-Initiative beschlossen mit der Begründung,
jeder Verbraucher solle eigenverantwortlich und entsprechend der persönlichen Werthaltung für sich
selbst entscheiden, wie viele Verbote der schweizerischen Landwirtschaft sowie dem Forschungs- und
Werkplatz Schweiz zuzumuten seien.

Die Autorin ist Präsidentin des Konsumentinnenforums Schweiz (KF).

Neue Zürcher Zeitung vom 30.04.98


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