Neue Zürcher Zeitung vom 30.04.98
Unterschiedliche Konsumentensicht zur Gentechnologie
Genschutzinitiative und Nahrungsmittel
Die Positionsbezüge der beiden grossen Konsumentenorganisationen zur Genschutzinitiative
klaffen auseinander. Die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz,
Simonetta
Sommaruga, macht sich für ein Ja zur Initiative stark. Sie meint, wer behaupte,
Lebensmittel
würden von der Genschutzinitiative gar nicht berührt, betreibe Irreführung. Die
Präsidentin
des Konsumentinnenforums, Margrit Krüger, stellt umgekehrt fest, es wäre eine
Irreführung
der Konsumenten, zu behaupten, die Initiative würde genveränderte Lebensmittel auf dem
Schweizer Markt verhindern. Als unabdingbar erachtet sie aber die tatsächliche
Wahlfreiheit
und Wahlmöglichkeit.
Konsumentinnen haben viele Gründe für ein Ja zur Initiative
Von Simonetta Sommaruga*
Die ersten Kontakte mit der Gentechnologie waren für viele Konsumentinnen und Konsumenten
wenig
überzeugend. Antimatsch-Tomate, Bt- Mais und Gentech-Soja sind weder besser, gesünder
noch
billiger als konventionelle Lebensmittel; und anstatt die Vorbehalte der Konsumenten
gegenüber
Gentech-Lebensmitteln ernst zu nehmen, droht die Gentech-Industrie stets mit dem Abzug von
Arbeitsplätzen, falls ihre Gentech- Lebensmittel von den Behörden nicht zugelassen
werden.
Entsprechend schlecht ist die Akzeptanz von Gentech-Lebensmitteln; sie werden europaweit
von über
75 Prozent der Konsumenten abgelehnt.
Betroffen von dieser schlechten Ausgangslage sind vor allem die Pharma- und Agrochemie-
Giganten.
Diese machen sich zwar in der Regel stark für den Wettbewerb. Bei ihren eigenen Produkten
allerdings haben sie den Wettbewerb systematisch ausgeschaltet. Mit der Vermischung von
konventionellen und Gentech-Lebensmitteln verhindern sie die Wahlfreiheit der Konsumenten
und
zerstören damit die Grundlage von Wettbewerb schlechthin. Nicht eben vertrauensbildend
war das
Vorgehen von Novartis im Zusammenhang mit ihrem Bt-Mais. Dieser Mais ist auf Grund des
eingeschleusten Antibiotikaresistenzgens umstritten. Auch Novartis hat die Problematik
anerkannt und
deshalb einen Bt-Mais ohne Antibiotikaresistenzgen entwickelt. Zur Zulassung beantragt hat
Novartis
allerdings den umstrittenen Bt-Mais. Warum?
Aus Konsumentensicht zusätzlich stossend ist die Tatsache, dass die Gentech-Industrie in
der Schweiz
nicht bereit ist, innerhalb der Produktehaftung auch das sogenannte Entwicklungsrisiko zu
tragen.
Damit verweigert die Gentech-Industrie jegliche Haftung für Schäden, die im Moment, da
das Produkt
auf den Markt gebracht wurde, nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht
vorauszusehen
waren. Verschiedene europäische Länder haben diesen zentralen Haftungsaspekt in ihrem
Recht längst
umgesetzt.
Initiative greift auch bei Lebensmitteln
Mit der Genschutzinitiative haben die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit,
einen
verantwortungsvollen Umgang mit dem Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen zu
verlangen und sicherzustellen, dass bei gentechnischen Veränderungen der Gesundheit und
Sicherheit
von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung getragen wird. Wer behauptet, Lebensmittel würden
von der
Genschutzinitiative nicht tangiert, kennt entweder den Initiativtext nicht oder betreibt
bewusste
Irreführung. Die Vorgaben in bezug auf Gentech-Lebensmittel sind unmissverständlich. Die
Genschutzinitiative untersagt Herstellung, Erwerb und Weitergabe von genmanipulierten
Tieren. Das
bedeutet, dass Fleisch sowie tierische Produkte wie Milch, Käse oder Eier von
Gentech-Tieren auf
unseren Tellern nichts zu suchen haben.
Ablenkungsmanöver
Auf Grund der unabsehbaren ökologischen Risiken erlaubt die Genschutzinitiative weder die
Freisetzung noch den Anbau von Gentech-Pflanzen. Für den Import von pflanzlichen Gentech-
Produkten sieht die Initiative eine strenge Bewilligungspflicht vor. Aus Konsumentensicht
kommt dabei
der Beweislastumkehr besondere Bedeutung zu. Der Nachweis für die Sicherheit der Produkte
muss
dann nämlich nicht mehr vom Staat - mit Steuergeldern finanziert -, sondern vom
Gesuchsteller
erbracht werden. - Ängste im medizinischen Bereich werden von der Gentech-Industrie
bewusst
geschürt, um vom eigentlichen Inhalt der Genschutzinitiative abzulenken. Weder verhindert
noch
verunmöglicht die Initiative den medizinischen Fortschritt. Sämtliche gentechnisch
hergestellten
Medikamente, die sich bereits auf dem Markt oder in der Pipeline befinden, wurden ohne
transgene
Tiere entwickelt; sie können folglich auch in Zukunft verkauft werden.
Die Genschutzinitiative schränkt die medizinische Forschung ausschliesslich dort ein, wo
mittels
Genmanipulation menschliche Krankheitsbilder an Tieren künstlich erzeugt werden. Ob eine
Alzheimer-Maus mit allen Symptomen dieser komplexen Krankheit jemals entwickelt werden
kann
und ob die Erkenntnisse schliesslich auf den Alzheimer-Menschen übertragbar sind, wird
zunehmend in
Frage gestellt. Ausserdem bereitet ein dermassen auf die Gene beschränktes Menschenbild
Mühe.
Auch das Patentieren von Tieren und Pflanzen, das dem Patentinhaber über Generationen
hinweg
Patentrecht an Lebewesen einräumt, widerspiegelt eine ausgesprochen materialistische
Haltung
gegenüber der Schöpfung.
Zusammen mit den grossen Frauenorganisationen, dem Schweizerischen katholischen
Frauenbund,
dem Schweizerischen evangelischen Frauenbund und der Frauenkommission des
Gewerkschaftsbundes setzt sich auch die Stiftung für Konsumentenschutz SKS sowie die
Tessiner
Konsumentenorganisation für ein Ja zur Genschutzinitiative ein.
* Die Autorin ist Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Bern, und
sitzt im
Präsidium des Komitees «Ja zur Genschutzinitiative».
Sicherheit, Wahlfreiheit, Wahlmöglichkeit
Von Margrit Krüger*
Während gentechnisch hergestellte Medikamente akzeptiert werden, lösen gentechnisch
veränderte
Lebensmittel Verunsicherung und Ängste aus. Es ist leider nur wenig bekannt, dass der
Einsatz der
Gentechnik im schweizerischen Lebensmittelrecht bereits geregelt und die Wahlfreiheit als
Grundrecht
der Verbraucher weitgehend gewährleistet ist. Das Konsumentinnenforum Schweiz (KF)
beschäftigt
sich schon lange mit dem Thema Lebensmittel und Gentechnologie. Bereits 1993 hat der
Vorstand ein
entsprechendes Positionspapier verabschiedet. Die mit den Stichworten «Öffentlichkeit -
Transparenz
- Wahlfreiheit» zusammengefassten Forderungen sind mittlerweile fast alle erfüllt.
Strengste Gesetzesnormen
Das KF Schweiz hat bei der Entstehung des neuen Lebensmittelrechts aktiv und zielstrebig
die
Anliegen der Verbraucher eingebracht. Das Resultat darf sich sehen lassen: Das
schweizerische
Lebensmittelgesetz (LMG) ist eines der weltweit strengsten, trotzdem aber offen für neue
Entwicklungen und insbesondere bezüglich der Gentechnik im Vergleich zur EU viel
konsumentenfreundlicher. Zweck des LMG ist es, die Konsumenten vor Gesundheitsgefährdung
und
Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen. So kann der Bund
Herstellungsverfahren
einschränken oder verbieten, wenn nach den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft eine
Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Dem Bedürfnis der Konsumenten nach Sicherheit und Transparenz trägt die Bewilligungs-
und
Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel weitgehend Rechnung. Jedes
gentechnisch veränderte oder mit gentechnischen Methoden hergestellte Produkt muss ein
strenges
Bewilligungsverfahren durchlaufen, bevor es in der Schweiz auf den Markt kommen darf. Als
GVO
(gentechnisch veränderter Organismus) deklariert werden müssen alle Lebensmittel oder
Lebensmittelzutaten, die nachweislich gentechnisch verändertes Erbmaterial enthalten.
Die Wahlfreiheit ist einer der Grundpfeiler der international anerkannten
Konsumentenrechte. In vielen
Gesprächen mit der Industrie, dem Handel und den Behörden ist es gelungen, Verständnis
für das
Bedürfnis nach Sicherheit, Wahlfreiheit und Transparenz zu wecken und Zustimmung für die
Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel zu finden. Wahlfreiheit heisst
übrigens auch,
GVO-Produkte kaufen zu können, wenn man das möchte. Damit die Konsumenten ihre
Mitverantwortung und Mitbestimmung im Markt wahrnehmen können, gehört zur Wahlfreiheit
zwangsläufig auch die Wahlmöglichkeit. Diese muss durch die getrennte Vermarktung von
gentechnisch und gentechfrei produzierten Rohstoffen gewährleistet werden. Dazu sind
wegen der
äusserst sensiblen Analysemethoden international gültige Deklarationslimiten
unerlässlich. Das KF
Schweiz hat zusammen mit weiteren vierzehn seriös an der Lösung des Problems
interessierten
Verbänden und Institutionen beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen
entsprechenden Vorschlag eingereicht.
Nebst der Warenflusstrennung sind noch weitere Forderungen des KF Schweiz offen:
-Erhöhung der Transparenz im Bewilligungsverfahren bzw. Offenlegung der
Anmeldungsunterlagen;
-Ausweitung der Haftung für Gesundheits- oder Umweltschäden im Zusammenhang mit der
Gentechnik;
-Institutionalisierung des öffentlichen Dialogs.
Erfreulicherweise sollen diese Lücken mit der Gen-Lex-Vorlage geschlossen werden. Als
vertrauensbildende Massnahme sollten sich jedoch Parteien, Industrie und Handel vor dem 7.
Juni
1998 unbedingt verbindlich zu den einzelnen Punkten der Gen-Lex-Vorlage äussern.
Genveränderte Nahrung und die Initiative
Die Genschutzinitiative hat fast nichts mit Lebensmitteln zu tun. Zu behaupten, mit der
Initiative würden
GVO-Lebensmittel auf dem Schweizer Markt verhindert, wäre eine Irreführung der
Konsumenten.
Betroffen durch das Freisetzungsverbot wäre die Landwirtschaft. Das heisst, die Schweizer
Bauern
hätten nicht wie ihre Berufskollegen im angrenzenden Ausland die Wahlfreiheit,
GVO-Saatgut zu
verwenden.
Eindeutig nicht von der Initiative betroffen sind:
-gentechnisch gewonnene Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe und
Verarbeitungshilfsstoffe, die keine lebenden Organismen enthalten, z. B. Sojaöl,
Vitamine, Lecithin, Enzyme usw.;
-verarbeitete Lebensmittel, die keine vermehrungsfähigen Organismen mehr sind, z.
B. Tomatenmark, Ketchup, Gemüsekonserven, Milchprodukte, Mais- oder Sojamehl usw.
Umstritten ist, ob eventuell der Import von gentechnisch veränderten Pflanzen mit
vermehrungsfähigen
Bestandteilen wie Kerne oder Samen (z. B. ganze Sojabohnen, Maiskörner oder Tomaten)
unter das
Freisetzungsverbot fallen würden. Wenn ja, müssten beispielsweise GVO- Soja oder -Mais
im
Ausland zu Futter- oder Nahrungsmitteln verarbeitet und erst dann in die Schweiz
importiert werden.
Mit anderen Worten: GVO-Produkte werden so oder so auf den Schweizer Markt kommen, ein
grosser Teil der Wertschöpfung bei deren Verarbeitung aber bliebe möglicherweise im
Ausland.
Das KF Schweiz hat übrigens Stimmfreigabe zur Genschutz-Initiative beschlossen mit der
Begründung,
jeder Verbraucher solle eigenverantwortlich und entsprechend der persönlichen Werthaltung
für sich
selbst entscheiden, wie viele Verbote der schweizerischen Landwirtschaft sowie dem
Forschungs- und
Werkplatz Schweiz zuzumuten seien.
Die Autorin ist Präsidentin des Konsumentinnenforums Schweiz (KF).
Neue Zürcher Zeitung vom 30.04.98