Europaparlament verabschiedet Patentschutz von Bio..

dpa 12.05.98 13:04


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Europaparlament verabschiedet Patentschutz von Biotechnologie

Straßburg (dpa) - Nach fast zehnjährigen Diskussionen ist der Weg für einen Patentschutz biotechnologischer Erfindungen in der Europäischen Union frei.

Das Europaparlament sprach sich am Dienstag in Straßburg mit klarer Mehrheit für den rechtlichen Schutz aus. Da die Richtlinie ohne Änderungsanträge angenommen wurde, kann sie in Kürze in Kraft treten.

Patentierbar werden mit dieser Richtlinie biotechnische Verfahren bei Menschen, Tieren und Pflanzen. Dem Text zufolge sind Bestandteile des menschlichen Körpers, also Zellen oder Gene, patentierbar, wenn sie durch gentechnische Verfahren isoliert, identifiziert oder vermehrt wurden.

Vom Patentschutz ausdrücklich ausgenommen sind Verfahren zum Klonen von Menschen, zur Veränderung menschlicher Ei- und Samenzellen sowie die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Pflanzensorten und Tierrassen sind nicht patentierbar.

Rechtlich geschützt werden kann beispielsweise eine Sequenz von DNA-Abschnitten menschlicher Gene, wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß damit beispielsweise ein Medikament entwickelt werden kann. Teile des menschlichen Erbgutes werden in der Praxis jedoch schon seit Jahren unter Patentschutz gestellt. Weltweit wird die Zahl geschützter Abschnitte der menschlichen Erbsubstanz auf über 1 500 geschätzt.

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Mario Monti betonte, daß der vorliegende Text einen Ausgleich zwischen nationalen Interessen und der europäischen Dimension geschaffen habe.

Kritisch äußerten sich Grüne und unabhängige Parlamentarier, die die Patentierung von Zellen und Genen des menschlichen Körpers als völlig unakzeptabel ablehnten. Die deutsche grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer warf dem Parlament vor, "vor der massiven Lobbyarbeit der Gentechnikindustrie eingeknickt" zu sein. Außerdem habe das Parlament an Glaubwürdigkeit eingebüßt, da es noch vor drei Jahren einen ähnlichen Vorschlag abgewehrt habe. Im Plenarsaal protestierten die Grünen mit Totenkopf-Mützen und einen Spruchband "Nein zur Bio- Piraterie" gegen die Abstimmung.

Möglich wurde die Zustimmung der Volksvertretung, weil der EU- Ministerrat die meisten der parlamentarischen Schutzbestimmungen für den Menschen übernommen hat. Auch das Landwirteprivileg für Zuchtvieh bleibt erhalten. Landwirte können auch in Zukunft selbstgeerntete Pflanzen oder gezüchtete Tiere für die Zucht verwenden, ohne Gebühren zahlen zu müssen.

Beim Europäischen Patentamt in München sind bisher über 2000 Patente auf Teile des menschlichen Erbguts beantragt. Über 300 Patente wurden bisher erteilt. Geschützt sind bereits menschliche Gene zur Herstellung von Insulin. Umstritten ist dabei die Patentierung menschlicher Zellen aus Nabelschnurblut, gegen die beim Patentamt ein Einspruch vorliegt. dpa pk tm


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