Europaparlament verabschiedet Patentschutz von Bio..
dpa 12.05.98 13:04
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Europaparlament verabschiedet Patentschutz von Biotechnologie
Straßburg (dpa) - Nach fast zehnjährigen Diskussionen ist der Weg für einen
Patentschutz biotechnologischer Erfindungen in der Europäischen Union frei.
Das Europaparlament sprach sich am Dienstag in Straßburg mit klarer Mehrheit für den
rechtlichen Schutz aus. Da die Richtlinie ohne Änderungsanträge angenommen wurde, kann
sie in Kürze in Kraft treten.
Patentierbar werden mit dieser Richtlinie biotechnische Verfahren bei Menschen, Tieren und
Pflanzen. Dem Text zufolge sind Bestandteile des menschlichen Körpers, also Zellen oder
Gene, patentierbar, wenn sie durch gentechnische Verfahren isoliert, identifiziert oder
vermehrt wurden.
Vom Patentschutz ausdrücklich ausgenommen sind Verfahren zum Klonen von Menschen, zur
Veränderung menschlicher Ei- und Samenzellen sowie die Verwendung menschlicher Embryonen
zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Pflanzensorten und Tierrassen sind nicht
patentierbar.
Rechtlich geschützt werden kann beispielsweise eine Sequenz von DNA-Abschnitten
menschlicher Gene, wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß damit beispielsweise ein
Medikament entwickelt werden kann. Teile des menschlichen Erbgutes werden in der Praxis
jedoch schon seit Jahren unter Patentschutz gestellt. Weltweit wird die Zahl geschützter
Abschnitte der menschlichen Erbsubstanz auf über 1 500 geschätzt.
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Mario Monti betonte, daß der
vorliegende Text einen Ausgleich zwischen nationalen Interessen und der europäischen
Dimension geschaffen habe.
Kritisch äußerten sich Grüne und unabhängige Parlamentarier, die die Patentierung von
Zellen und Genen des menschlichen Körpers als völlig unakzeptabel ablehnten. Die
deutsche grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer warf dem Parlament vor, "vor der massiven
Lobbyarbeit der Gentechnikindustrie eingeknickt" zu sein. Außerdem habe das
Parlament an Glaubwürdigkeit eingebüßt, da es noch vor drei Jahren einen ähnlichen
Vorschlag abgewehrt habe. Im Plenarsaal protestierten die Grünen mit Totenkopf-Mützen
und einen Spruchband "Nein zur Bio- Piraterie" gegen die Abstimmung.
Möglich wurde die Zustimmung der Volksvertretung, weil der EU- Ministerrat die meisten
der parlamentarischen Schutzbestimmungen für den Menschen übernommen hat. Auch das
Landwirteprivileg für Zuchtvieh bleibt erhalten. Landwirte können auch in Zukunft
selbstgeerntete Pflanzen oder gezüchtete Tiere für die Zucht verwenden, ohne Gebühren
zahlen zu müssen.
Beim Europäischen Patentamt in München sind bisher über 2000 Patente auf Teile des
menschlichen Erbguts beantragt. Über 300 Patente wurden bisher erteilt. Geschützt sind
bereits menschliche Gene zur Herstellung von Insulin. Umstritten ist dabei die
Patentierung menschlicher Zellen aus Nabelschnurblut, gegen die beim Patentamt ein
Einspruch vorliegt. dpa pk tm