| Presseinfo: | Freitag, 11. Dezember 1998, 18:11 |
| von: | BUND Presse ( Presse@bund.net ) |
Bonn, den 11.12.1998 / PM 114
BUND: Deutschland muß Moratorium für weitere Zulassung von gentechnisch
veränderten Pflanzen verhängen / Anbau-Verbot für Novartis-Genmais in
Frankreich ein großer Erfolg für Gentechnik-Kritiker
Als einen "großen Erfolg für Friends of the Earth und Etappensieg auf
dem Weg zu einer kritischen Revision der europäischen Gentechnikpolitik"
hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die
Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts gewertet,
den Anbau von Genmais der Firma Novartis bis auf weiteres zu stoppen.
Zugleich forderte der Umweltverband am Freitag in Bonn
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer auf, dem französischen
Beispiel zu folgen. "Es ist höchste Zeit, daß die Bundesrepublik ihre
Außenseiterrolle in der europäischen Gentechnikpolitik aufgibt.
Deutschland muß den Beispielen von England, Frankreich, Österreich,
Luxemburg und Griechenland folgen und ein Moratorium für die weitere
Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen verhängen", sagte Dan
Leskien, Gentechnik-Experte des BUND. In den genannten Ländern wurden in
jüngster Zeit Moratorien für die kommerzielle Vermarktung zahlreicher
transgener Pflanzen verhängt.
Erstmals stoppte nun am heutigen Freitag das höchste Verwaltungsgericht
eines EU-Mitgliedstaates, der Conseil d'Etat Frankreichs, bis auf
weiteres den Anbau einer gentechnisch veränderten, insektenresistenten
Pflanzensorte. Das Gericht beschloß, wesentliche Rechtsfragen dem
Europäischen Gerichthof vorzulegen. Bis zur endgültigen Entscheidung
durch den Conseil DÕEtat soll das bereits im September verhängte
vorläufige Anbauverbot für den Gen-Mais bestehen bleiben.
Die Entscheidung des französischen Conseil d'Etat erging auf Antrag
einer Reihe von Umweltorganisationen - darunter "Les Amis de la Terre",
die französische Partnerorganisation des BUND im internationalen
Zusammenschluß der Umweltverbände "Friends of the Earth International".
Die Umweltorganisationen hatten vorgetragen, daß die Sortenzulassung
aufgrund eines unvollständien Antrags der Firma Novartis ergangen war.
Der Antrag enthielt insbesondere keine Risikoabschätzung zu einem von
Novartis verwendeten, sogenannten Marker-Gen, das den Mais immun gegen
das Antibiotikum Ampicillin macht. Die Verwendung solcher
Antibiotikaresistenzen ist auch unter Fachleuten höchst umstritten, da
zu befüchten ist, daß solche Resistenzen auch auf den Menschen
übertragen werden könnten. Das würde die Chancen, lebensbedrohliche
Krankheiten zu bekämpfen, in gefährlichem Maß verringern.
Bereits im September hatte der Verwaltungsgerichtshof Frankreichs den
Anbau der Pflanzensorte vorläufig gestoppt. Die Entscheidung kam jedoch
zu spät, um den Anbau noch zu verhindern. Der Mais war bereits auf circa
1200 Hektar in Frankreich und 16.000 Hektar in Spanien angebaut worden.
Andere Mitgliedstaaten, insbesondere Luxemburg und Österreich hatten
indes schon frühzeitig Vorsorge getroffen. Sie hatten unmittelbar nach
der Entscheidung der EU-Kommission ein Verbot für Einfuhr und Anbau des
Novartis-Mais verhängt. In der Bundesrepublik wurde der Novartis-Mais in
diesem Jahr bereits auf rund 350 Hektar angebaut.
Die Entscheidung des französischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt die
in ganz Europa vorherrschende Ablehnung gegenüber dem Novartis-Mais, der
neben Insekten- und Antibiotikaresistenz auch eine Resistenz gegen das
Breitband-Unkrautvernichtungsmittel Glyphosinat, das unter dem
Markennamen BASTA vermarktet wird, aufweist. Der Novartis-Mais ist die
erste gentechnisch veränderte Pflanzensorte, die von der EU-Kommission
Anfang 1997 für das Inverkehrbringen genehmigt worden war. Er hatte
allerdings von Anfang an für Kontroversen und Unstimmigkeiten unter den
zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten gesorgt. Obwohl 13 von 15
Mitgliedstaaten sich gegen die Zulassung ausgesprochen hatten, war er
von der EU-Kommission schließlich zugelassen worden.
Der französische Conseil d'Etat sah sich gerade darum nicht in der Lage,
ein endgültiges Anbauverbot gegen den Gentech-Mais zu verhängen, wie es
von Friends of the Earth gefordert worden war. Es ist nämlich fraglich,
ob nach der gentechnikrechtlichen Zulassungsentscheidung der
EU-Kommission die französischen Behörden noch die Befugnis dazu gehabt
hätten. Mit dieser Frage muß sich nun der Europäische Gerichtshof
befassen.
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