Strengere EU-Zulassung für genmanipulierte Nahrung..
dpa 25.06.99 07:20
Copyright dpa, 1999
Strengere EU-Zulassung für genmanipulierte Nahrungsmittel
Luxemburg (dpa) - Genmanipulierte Organismen wie Mais und Soja sollen in der Europäischen
Union angesichts möglicher Gefahren für Gesundheit und Umwelt künftig nur nach
strengsten Regeln zugelassen werden. Darauf verständigten sich die EU-Umweltminister am
frühen Freitag morgen in Luxemburg. Bis die neue Richtlinie in Kraft tritt, sollen keine
Genehmigungen mehr für Gen-Organismen wie etwa gentechnisch veränderte Kartoffeln
erteilt werden. Mit einem Inkrafttreten der neuen Richtlinie, der das Europaparlament noch
zustimmen muß, wird nicht vor 2002 gerechnet.
Die amtierende EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard sprach von einem
"De-facto-Moratorium" bei der Zulassung von Gen-Organismen. Seit vergangenem
April seien alle Zulassungverfahren in Erwartung der neuen Regelung faktisch blockiert.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der die Sitzung als EU-Ratpräsident leitete,
erwartet von der neuen Regelung eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die
Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßte die Entscheidung für einen Zulassungsstopp
als "Schritt in die richtige Richtung".
Bei gentechnischen Verfahren wird etwa das Erbgut des Saatgutes von Mais so verändert,
daß die Frucht widerstandsfähig gegen Schädlinge ist. Die Richtlinie regelt die
Freisetzung und die Vermarktung aller genmanipulierten Organismen. Darunter fallen neben
Pflanzen auch Impfstoffe oder Tiere. Für gentechnisch veränderte Lebensmittel gibt es
mit der sogenannten Novel-Food-Verordnung getrennte EU-Vorschriften.
US-Forscher hatten im Mai Alarm geschlagen, daß der sogenannte Bt- Mais des Schweizer
Novartis-Konzerns im Laborversuch Schmetterlingen schaden kann. Der Hersteller wies die
Ergebnisse zurück. Nach Bekanntwerden der Studie hatte die EU-Kommission alle
Zulassungsverfahren für genveränderten Mais ausgesetzt.
Schon seit einem Jahr sei in der EU keine neue Genehmigung mehr erteilt worden, sagte
Bejerregard. Einige EU-Länder wie Österreich, Luxemburg und Frankreich haben im
Alleingang Vermarktungsverbote erlassen, die bislang von der EU-Kommission nicht
angefochten wurden. Derzeit liegen elf Anträge auf Zulassung vor, davon zwei aus
Deutschland. Bislang sind in der EU zwölf gentechnisch veränderte Organismen zugelassen,
darunter mehrere Sorten Gen-Mais und -Raps.
"Den sicheren Schutz für Verbraucher haben wir dann, wenn die neue Richtlinie
endlich in Kraft ist", sagte Trittin nach der Sitzung. Während die jetzige Regelung
darauf angelegt sei, die Einführung von Gen-Organismen möglichst zu beschleunigen, werde
die neue Richtlinie die Prinzipien des Gesundheitsschutzes und des vorbeugenden
Umweltschutzes in den Vordergrund stellen.
Künftig sollen Genehmigungen nach einer eingehenden Risikoanalyse auf höchstens zehn
Jahre befristet werden. Die EU-Kommission hatte eine Frist von sieben Jahren
vorgeschlagen. Der deutsche Kompromißvorschlag sah zwölf Jahre vor. Bei der Zulassung
sind öffentliche Anhörungen und die Konsultation von wissenschaftlichen Ausschüssen
vorgesehen. Verkürzte und vereinfachte Zulassungsverfahren für weniger riskante
Gen-Organismen werden abgelehnt.
Zudem wird eine strikte Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen
eingeführt. Es muß klar angegeben werden, daß das Produkt Gen-Organismen enthält.
Frankreich und Italien gingen auch die neue Richtlinie nicht weit genug. Sie fordern etwa,
daß auch weiterverarbeitete Produkte gekennzeichnet werden müssen und daß sie
lückenlos zurückverfolgt werden können. Deshalb enthielten sich diese Länder sowie
Irland bei der Abstimmung.
Frankreich, Italien, Dänemark, Griechenland und Luxemburg gaben zudem eine gemeinsame
Erklärung ab, bis zur Annahme einer weitergehenden Regelung dafür sorgen zu wollen, daß
neue Genehmigungen für die Freisetzung und den Verkauf nicht erteilt werden. Die fünf
Länder haben zusammen eine Sperrminorität und können so Entscheidungen in den für die
Zulassung zuständigen EU-Gremien verhindern.
Die von den anderen EU-Ländern verabschiedete Erklärung geht nicht so weit. Trittin
betonte, grundsätzlich seien sich die Minister politisch einig gewesen. Beide
Erklärungen seien eindeutig in der Frage, alles im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu
tun, um Genehmigungen nach der alten Richtlinie zu verhindern, sagte der deutsche
Umweltminister. Der Begriff "Moratorium" wurde nicht verwendet. dpa as/rom xx ga