Strengere EU-Zulassung für genmanipulierte Nahrung..

dpa 25.06.99 07:20


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Strengere EU-Zulassung für genmanipulierte Nahrungsmittel

Luxemburg (dpa) - Genmanipulierte Organismen wie Mais und Soja sollen in der Europäischen Union angesichts möglicher Gefahren für Gesundheit und Umwelt künftig nur nach strengsten Regeln zugelassen werden. Darauf verständigten sich die EU-Umweltminister am frühen Freitag morgen in Luxemburg. Bis die neue Richtlinie in Kraft tritt, sollen keine Genehmigungen mehr für Gen-Organismen wie etwa gentechnisch veränderte Kartoffeln erteilt werden. Mit einem Inkrafttreten der neuen Richtlinie, der das Europaparlament noch zustimmen muß, wird nicht vor 2002 gerechnet.

Die amtierende EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard sprach von einem "De-facto-Moratorium" bei der Zulassung von Gen-Organismen. Seit vergangenem April seien alle Zulassungverfahren in Erwartung der neuen Regelung faktisch blockiert. Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der die Sitzung als EU-Ratpräsident leitete, erwartet von der neuen Regelung eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßte die Entscheidung für einen Zulassungsstopp als "Schritt in die richtige Richtung".

Bei gentechnischen Verfahren wird etwa das Erbgut des Saatgutes von Mais so verändert, daß die Frucht widerstandsfähig gegen Schädlinge ist. Die Richtlinie regelt die Freisetzung und die Vermarktung aller genmanipulierten Organismen. Darunter fallen neben Pflanzen auch Impfstoffe oder Tiere. Für gentechnisch veränderte Lebensmittel gibt es mit der sogenannten Novel-Food-Verordnung getrennte EU-Vorschriften.

US-Forscher hatten im Mai Alarm geschlagen, daß der sogenannte Bt- Mais des Schweizer Novartis-Konzerns im Laborversuch Schmetterlingen schaden kann. Der Hersteller wies die Ergebnisse zurück. Nach Bekanntwerden der Studie hatte die EU-Kommission alle Zulassungsverfahren für genveränderten Mais ausgesetzt.

Schon seit einem Jahr sei in der EU keine neue Genehmigung mehr erteilt worden, sagte Bejerregard. Einige EU-Länder wie Österreich, Luxemburg und Frankreich haben im Alleingang Vermarktungsverbote erlassen, die bislang von der EU-Kommission nicht angefochten wurden. Derzeit liegen elf Anträge auf Zulassung vor, davon zwei aus Deutschland. Bislang sind in der EU zwölf gentechnisch veränderte Organismen zugelassen, darunter mehrere Sorten Gen-Mais und -Raps.

"Den sicheren Schutz für Verbraucher haben wir dann, wenn die neue Richtlinie endlich in Kraft ist", sagte Trittin nach der Sitzung. Während die jetzige Regelung darauf angelegt sei, die Einführung von Gen-Organismen möglichst zu beschleunigen, werde die neue Richtlinie die Prinzipien des Gesundheitsschutzes und des vorbeugenden Umweltschutzes in den Vordergrund stellen.

Künftig sollen Genehmigungen nach einer eingehenden Risikoanalyse auf höchstens zehn Jahre befristet werden. Die EU-Kommission hatte eine Frist von sieben Jahren vorgeschlagen. Der deutsche Kompromißvorschlag sah zwölf Jahre vor. Bei der Zulassung sind öffentliche Anhörungen und die Konsultation von wissenschaftlichen Ausschüssen vorgesehen. Verkürzte und vereinfachte Zulassungsverfahren für weniger riskante Gen-Organismen werden abgelehnt.

Zudem wird eine strikte Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen eingeführt. Es muß klar angegeben werden, daß das Produkt Gen-Organismen enthält. Frankreich und Italien gingen auch die neue Richtlinie nicht weit genug. Sie fordern etwa, daß auch weiterverarbeitete Produkte gekennzeichnet werden müssen und daß sie lückenlos zurückverfolgt werden können. Deshalb enthielten sich diese Länder sowie Irland bei der Abstimmung.

Frankreich, Italien, Dänemark, Griechenland und Luxemburg gaben zudem eine gemeinsame Erklärung ab, bis zur Annahme einer weitergehenden Regelung dafür sorgen zu wollen, daß neue Genehmigungen für die Freisetzung und den Verkauf nicht erteilt werden. Die fünf Länder haben zusammen eine Sperrminorität und können so Entscheidungen in den für die Zulassung zuständigen EU-Gremien verhindern.

Die von den anderen EU-Ländern verabschiedete Erklärung geht nicht so weit. Trittin betonte, grundsätzlich seien sich die Minister politisch einig gewesen. Beide Erklärungen seien eindeutig in der Frage, alles im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu tun, um Genehmigungen nach der alten Richtlinie zu verhindern, sagte der deutsche Umweltminister. Der Begriff "Moratorium" wurde nicht verwendet. dpa as/rom xx ga


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