Tagesspiegel, 2.08.2000
Gen-Food
Kennzeichnung mangelhaft
Die Gentechnik braucht eine internationale Aufsichtsbehörde
Alexander S. Kekulé
Diesmal hat sich die Stiftung Warentest ganz besondere
Leckerbissen auf den Labortisch serviert: Gesunde Müsli-Riegel, nahrhafte
Soja-Drinks, pikante Tortilla-Chips, goldenes Toastbrot. Doch die geschmacklichen
Qualitäten der 82 industriell hergestellten Lebensmittel werden in dem im
August-Heft veröffentlichten Prüfungsbericht keiner Notiz gewürdigt, auch die
sonst heiß umkämpften Noten von "Sehr Gut" bis "Mangelhaft" wurden nicht
vergeben.
Stattdessen fahndeten die Warenprüfer nach Hinweisen auf
künstlich verändertes Genmaterial - mit einem alarmierenden Ergebnis: 31 Proben,
mehr als ein Drittel, enthielten gentechnisch veränderte Soja- oder Maissorten.
Darunter waren auch Babynahrung und ausdrücklich als "ohne Gentechnik"
deklarierte Produkte, selbst einein Deutschland nicht zugelassene
genmanipulierte Maissorte ("Roundup Ready") wurde nachgewiesen. Jetzt wird
wieder heftig darüber gestritten, ob für deutsche Babys schädlich sein kann, was
amerikanischen seit Jahren in die Fläschchen gemixt wird.
In der EU ist seit dem 10. April die Kennzeichnung
gentechnisch veränderter Lebensmittel vorgeschrieben, sofern es sich nicht um
"zufällige" oder "unbeabsichtigte" Beimengungen handelt. Da in den USA jedoch
bereits 60 Prozent des angebauten Maisund Soja gentechnisch verändert sind, ist
Gen-Food aus industriell hergestellten Lebensmitteln weltweit kaum noch
herauszuhalten. Der Fall zeigt einmal mehr: Nationale Gesetze können keine
Gentechnik-freien Zonen schaffen. Wenn die Präimplantations-Diagnostik in
Deutschland verboten ist, erfüllen sich Eltern ihren Wunsch nach makellosen
Kindern eben in England oder Belgien. Wenn die Bioethik-Konvention des Europarats
das Klonen von Menschen, die Züchtung von Embryos zu Forschungszwecken und die
Veränderung des Genoms menschlicher Nachkommen (Keimbahntherapie) untersagt,
führen Pharmafirmen solche Experimentein ihren US-Labors durch.
Eine wirksame Kontrolle der Gentechnik erfordert
internationale Vereinbarungen, die auf einem breiten ethischen Konsens beruhen.
Für Wissenschaft zuständig ist die Unesco. Ihre Deklaration zum Schutz des
menschlichen Genoms aus dem Jahre 1997 wird von den USA mal belächelt, mal
angegriffen. Sie ist mehr oder minder machtlos. Ihr stehen weder Druckmittel noch
Anreize für die Umsetzung ihrer Empfehlungen zur Verfügung.
Mit welchem politischen Instrument könnte die Gentechnik also
sinnvoll gefördert und zugleich in ihren Auswüchsen - etwa der Anwendung für
biologische Waffen - kontrolliert werden? Die pragmatische Antwort ist ein
Äquivalent zur internationalen Atombehörde, der International Atomic Energy
Agency in Wien: eine unabhängige, wissenschaftsbasierte Organisation, deren
Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Charta zum Schutz des genetischen Erbes des
Menschheit akzeptieren. Nur wer die gemeinsamen Grundsätze akzeptiert und
Kontrollen zulässt, bekommt Zugang zu den wissenschaftlichen Informationen.
Der Zeitpunkt ist günstig, da qualifizierte Gentechnik
künftig unmöglich sein wird ohne Zugang zu den Genom- und Protein-Datenbanken des
Menschen, von Tieren, Pflanzen und Krankheitserregern. Eine weitere Aufgabe der
Gen-Behörde wäre die Festlegung von Sicherheitsstandards für Medikamente und
Lebensmittel. Darüber hinaus könnte die zentrale Verwaltung der genetischen
Datenbanken durch Vergabe abgestufter Urheberrechte die Probleme der Gen-Patente
und der Ausbeutung der Gen-Ressourcen von Entwicklungsländern wesentlich
entschärfen. Dies wäre eine wichtige Voraussetzung für einen internationalen
ethischen Konsens, in den wegen der unvermeidlichen Ausbreitung der Gentechnik
außer den heutigen Gen-Monopolisten USA, Europa und Japan auch Staaten mit
anderen Kulturen und Religionen miteinbezogen werden müssten.
Der Autor ist Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Aus der Reihe "Was wissen schafft"