Tagesspiegel, 2.08.2000 
Gen-Food 

Kennzeichnung mangelhaft 

Die Gentechnik braucht eine internationale Aufsichtsbehörde 

Alexander S. Kekulé 


Diesmal hat sich die Stiftung Warentest ganz besondere 
Leckerbissen auf den Labortisch serviert: Gesunde Müsli-Riegel, nahrhafte 
Soja-Drinks, pikante Tortilla-Chips, goldenes Toastbrot. Doch die geschmacklichen 
Qualitäten der 82 industriell hergestellten Lebensmittel werden in dem im 
August-Heft veröffentlichten Prüfungsbericht keiner Notiz gewürdigt, auch die 
sonst heiß umkämpften Noten von "Sehr Gut" bis "Mangelhaft" wurden nicht 
vergeben.

Stattdessen fahndeten die Warenprüfer nach Hinweisen auf 
künstlich verändertes Genmaterial - mit einem alarmierenden Ergebnis: 31 Proben, 
mehr als ein Drittel, enthielten gentechnisch veränderte Soja- oder Maissorten. 

Darunter waren auch Babynahrung und ausdrücklich als "ohne Gentechnik" 
deklarierte Produkte, selbst einein Deutschland nicht zugelassene 
genmanipulierte Maissorte ("Roundup Ready") wurde nachgewiesen. Jetzt wird 
wieder heftig darüber gestritten, ob für deutsche Babys schädlich sein kann, was 
amerikanischen seit Jahren in die Fläschchen gemixt wird.

In der EU ist seit dem 10. April die Kennzeichnung 
gentechnisch veränderter Lebensmittel vorgeschrieben, sofern es sich nicht um 
"zufällige" oder "unbeabsichtigte" Beimengungen handelt. Da in den USA jedoch 
bereits 60 Prozent des angebauten Maisund Soja gentechnisch verändert sind, ist 
Gen-Food aus industriell hergestellten Lebensmitteln weltweit kaum noch 
herauszuhalten. Der Fall zeigt einmal mehr: Nationale Gesetze können keine 
Gentechnik-freien Zonen schaffen. Wenn die Präimplantations-Diagnostik in 
Deutschland verboten ist, erfüllen sich Eltern ihren Wunsch nach makellosen 
Kindern eben in England oder Belgien. Wenn die Bioethik-Konvention des Europarats 
das Klonen von Menschen, die Züchtung von Embryos zu Forschungszwecken und die 
Veränderung des Genoms menschlicher Nachkommen (Keimbahntherapie) untersagt, 
führen Pharmafirmen solche Experimentein ihren US-Labors durch.

Eine wirksame Kontrolle der Gentechnik erfordert 
internationale Vereinbarungen, die auf einem breiten ethischen Konsens beruhen. 
Für Wissenschaft zuständig ist die Unesco. Ihre Deklaration zum Schutz des 
menschlichen Genoms aus dem Jahre 1997 wird von den USA mal belächelt, mal 
angegriffen. Sie ist mehr oder minder machtlos. Ihr stehen weder Druckmittel noch 
Anreize für die Umsetzung ihrer Empfehlungen zur Verfügung.

Mit welchem politischen Instrument könnte die Gentechnik also 
sinnvoll gefördert und zugleich in ihren Auswüchsen - etwa der Anwendung für 
biologische Waffen - kontrolliert werden? Die pragmatische Antwort ist ein 
Äquivalent zur internationalen Atombehörde, der International Atomic Energy 
Agency in Wien: eine unabhängige, wissenschaftsbasierte Organisation, deren 
Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Charta zum Schutz des genetischen Erbes des 
Menschheit akzeptieren. Nur wer die gemeinsamen Grundsätze akzeptiert und 
Kontrollen zulässt, bekommt Zugang zu den wissenschaftlichen Informationen.

Der Zeitpunkt ist günstig, da qualifizierte Gentechnik 
künftig unmöglich sein wird ohne Zugang zu den Genom- und Protein-Datenbanken des 
Menschen, von Tieren, Pflanzen und Krankheitserregern. Eine weitere Aufgabe der 
Gen-Behörde wäre die Festlegung von Sicherheitsstandards für Medikamente und 
Lebensmittel. Darüber hinaus könnte die zentrale Verwaltung der genetischen 
Datenbanken durch Vergabe abgestufter Urheberrechte die Probleme der Gen-Patente 
und der Ausbeutung der Gen-Ressourcen von Entwicklungsländern wesentlich 
entschärfen. Dies wäre eine wichtige Voraussetzung für einen internationalen 
ethischen Konsens, in den wegen der unvermeidlichen Ausbreitung der Gentechnik 
außer den heutigen Gen-Monopolisten USA, Europa und Japan auch Staaten mit 
anderen Kulturen und Religionen miteinbezogen werden müssten. 

Der Autor ist Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Aus der Reihe "Was wissen schafft" 


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