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Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte bleiben vorerst ungeahndet
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Nahrungsmittelhersteller, die gegen die
Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte
Bestandteile ihrer Produkte verstoßen, müssen nach
Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL in
Deutschland zurzeit keinerlei Sanktionen fürchten. Zwar
gilt die von der Europäischen Kommission beschlossene
Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte
Nahrungsmittel bereits seit dem 1. September 1998; zum
April dieses Jahres wurde die Richtlinie noch nachgebessert
und konkretisiert. Die Beamten von
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis
90/Grüne) brüten aber immer noch über einem Katalog von
Sanktionen bei Verstößen, erst im Herbst soll ein
Referentenentwurf vorliegen. Solange dieser nicht Gesetz
ist, können die zuständigen Ordnungsämter Verstöße
praktisch nicht ahnden. Die Untersuchungsergebnisse der
Stiftung Warentest, die kürzlich in 31 von 82 analysierten
Lebensmitteln gentechnische Veränderungen nachweisen
konnte, bieten den Ordnungsämtern ebenfalls keine
Möglichkeit zum Eingreifen - sie können Sanktionen
grundsätzlich nur aufgrund eigener Ermittlungen verhängen.
Wie sie ihre Untersuchungen durchführen sollen, ist den
Verantwortlichen jedoch noch unklar. "Uns fehlen die
nötigen Mitarbeiter für den Außendienst und
Laborkapazitäten", kritisiert Hermann Gallasch, zuständiger
Referatsleiter im schleswig-holsteinischen
Umweltministerium. 

50 bis 70 Prozent der rund 30000 verarbeiteten
Lebensmittel, die in Deutschland im Handel sind und Soja
oder Mais enthalten, stehen nach Meinung von Experten unter
dem Generalverdacht, mit Produkten aus der Gentechnik
hergestellt zu sein. (DER SPIEGEL 32/00 Panorama
Deutschland) 

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(C) DER SPIEGEL 32/2000

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http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,88022,00.html


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