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Europa-Parlament will Vermarktung von Gen-Mais stoppen
Straßburg (dpa) - Das Europa-Parlament will aus Sorge um den Gesundheitsschutz
der Bevölkerung die Vermarktung von gentechnisch manipuliertem Mais in
der EU vorerst stoppen. Die EU-Kommission habe den Gen-Mais vorschnell
genehmigt und sollte das Genehmigungsverfahren neu eröffnen, hieß es in
einer am Dienstag in Straßburg verabschiedeten partei-übergreifenden Entschließung.
In dem Antrag von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Linken und Grünen
steht weiter, bis zum Abschluß neuer wissenschaftlicher Untersuchungen
über die langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit sollte die Vermarktung
von Gen-Mais gestoppt werden.
Die EU-Kommission hatte die Vermarktung von Gen-Mais im vergangenen
Dezember gegen den entschiedenen Widerstand von Umweltschützern genehmigt.
13 der 15 EU-Länder hatten sich auch gegen eine Lizenz für Gen-Mais ausgesprochen.
Hauptproblem ist dabei nach Ansicht des Europa-Parlaments die Resistenz
des Gen-Maises gegen das Antibiotikum Ampicillin, die sich auf Krankheits-Erreger
übertragen könnte. Dadurch könnte dieses Antibiotikum seine medizinische
Wirkung verlieren.
Die Forderung des Europa-Parlaments hat jedoch kaum eine Chance, verwirklicht
zu werden, da die EU-Kommission bisher kein Entgegenkommen signalisiert
hat.
Der dreifach manipulierte Mais des Chemieunternehmens Ciba-Geigy ist nicht nur gegen Ampicillin resistent, sondern auch gegen ein Unkraut-Vertilgungsmittel. Außerdem produziert er auch selbständig ein Insektengift.
Die österreichische Christdemokratin Marilies Flemming forderte eine Versachlichung der Diskussion. Sie bezeichnete die Gentechnologie als Technologie der Zukunft. Dennoch werde Österreich an seinem Importverbot für Gen-Mais solange festhalten, bis die Zulassung dieses Produkts erneut überprüft sei. Auch Italien und Luxemburg erwägen ein Importverbot für Gen-Mais.
Die EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard wehrte sich gegen die Vorwürfe und erklärte, daß die EU-Kommission sehr vorsichtig vorgegangen sei und alle Sicherheits-Aspekte gründlich untersucht habe. Durch die Kennzeichnungspflicht sei sichergestellt, daß der Verbraucher informiert werde. dpa pk ru