GRUENE Kampagne gegen Gentech-Food

Beschluß des Länderrates von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Magdeburg, 26./27.4.97

I. Warum sollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Novel-Food-Kampagne starten?

Am 17. Januar dieses Jahres hat das Europäische Parlament nach langähriger Diskussion die sogenannte Novel-Food-Verordnung zum Umgang mit gentechnisch erzeugten oder veränderten Lebensmitteln beschlossen. Diese Verordnung tritt Mitte Mai in Kraft und ist in allen Mitgliedstaaten der Europischen Union unmittelbar gültiges Recht. Die eigentlichen Ausführungsbestimmungen für die Verordnung werden von der EU-Kommission allein festgelegt.

Die zahlreichen Anfragen von besorgten BürgerInnen sowie der Medien beweisen, daß viele Regelungen der Novel-Food-Verordnung immer noch unklar sind bzw. in der Verordnung selbst große Lücken bestehen.

* Ganze Gruppen von genmanipulierten Substanzen sind von der Kennzeichnungsregelung ausgenommen: So werden Enzyme, Aromen und Zusatzstoffe generell nicht gekennzeichnet.

* Eine Kennzeichnung von Gentech-Food erfolgt nur dann, wenn sich im Endprodukt wissenschaftlich nachweisen läßt, daß eine Genmanipulation vorgenommen wurde oder sich die transgene Nutzpflanze in ihren "agronomischen Merkmalen" von der herkömmlich erzeugten unterscheidet bzw. das Gentech-Food selbst anders zusammengesetzt ist.

* Unklarheit herrscht auch darüber, mit welchem Label gekennzeichnet werden soll. Neben Positivkennzeichnungen durch Biolandverbände und Reformhäusern wird es vor allem Labels der Gentechnikindustrie geben. Formulierungen, wie etwa "mit modernster Biotechnologie produziert" oder "nachhaltig erzeugt" sowie "ernährungsphysiologisch optimiert" sind bereits von der Gentech-Industrie vorgeschlagen worden. Es besteht die Gefahr, daß mit vielen verschiedenen Labels die VerbraucherInnen im Supermarkt eher verwirrt werden als daß dadurch Transparenz hergestellt wird.

Über 80 Prozent des Gentech-Food fällt nach Schätzungen verschiedener Verbraucher- und Umweltschutzverbände durch die Löcher der Verordnung. Dies jedoch widerspricht dem erklärten Willen der VerbraucherInnen: Über 90 Prozent der VerbraucherInnen verlangen eine klare, unmißverständliche Kennzeichnung von Gentech-Food, 80 Prozent würden Gentech-Food vermeiden, wenn sie auf Grund einer deutlichen Kennzeichnung ihre Kaufentscheidung treffen könnten.

Mit der Zulassung von Gentech-Soja des US-Konzerns Monsanto im April 1996 und den darauffolgenden Sojaimporten sowie der Vermarktungsgenehmigung für den Gentech-Mais von Novartis (Fusion aus Sandoz mit Ciba Geigy) hat die EU-Kommission bereits Fakten geschaffen: Trotz massenhafter Proteste von Umweltverbänden und Hunderttausender BürgerInnen werden beide Produkte ungekennzeichnet bereits vermarktet. Die Gentech-Soja wird in Fisch- und Fleischprodukten, Eiscreme, Konfekt, Mayonnaise, Kartoffelchips und in weiteren Produkten verarbeitet. Soja findet sich in insgesamt über 20.000 Lebensmittelprodukten, also in ungefähr 60 Prozent aller Lebensmittel. Daß weder der erklärte Verbraucherwille, noch massive gesundheitliche Gefahren (insbesondere durch den Novartis-Mais) dabei für die Entscheidung der Kommission eine Rolle spielten, erklärte sogar die EU-Kommission Emma Bonino. Beide Gentech-Produkte werden nicht einmal nach den minimalen Kennzeichnungsstandards der Novel-Food-Verordnung behandelt, da sie vor der Verabschiedung der Verordnung genehmigt worden sind. Wie von der Kommission zu erfahren ist, sollen zehn weitere bereits beantragte Gentech-Produkte ebenfalls nicht nach der Verordnung behandelt werden.

Es ist offensichtlich, daß damit dauerhaft zwei unterschiedliche Meßlatten gelten sollen. Genauso absurd wäre es, wenn man ein Tempolimit auf Straßen nur für die neuzugelassenen Fahrzeuge verhängen würde.

Die Zeit drängt, wenn die Partei dagegen noch stärkeren Widerstand und Gegenöffentlichkeit mobilisieren will.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind gleichzeitig die einzige politische Kraft, welche hier noch glaubhafte Kritik üben und den Willen der VerbraucherInnen glaubwürdig vertreten kann. Im Umgang mit dem Gentech-Food wird ein großer Widerspruch zwischen den Wünschen der BürgerInnen und den etablierten Parteien deutlich. Die Sozialistische Fraktion (und mit ihr auch die deutschen Sozialdemokraten) hat im Europäischen Parlament jegliche Opposition gegen Gentech-Food aufgegeben und diesem faulen Kompromiß zu einer Novel-Food-Verordnung zugestimmt. Gerade BüNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich seit der Parteigründung immer besonders für den Verbraucher- und Umweltschutz eingesetzt. Deshalb sind wir jetzt gefordert, durch verschiedene Aktionen der Partei und parlamentarischen Initiativen auf verschiedenen Ebenen diesem berechtigten Wunsch der VerbraucherInnen entgegenzukommen.

II. Was sollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unternehmen?

* Kampagne zur Positiv-Kennzeichnung: Angesichts der bereits erfolgten Marktzulassungen für Gentechn-Soja und -Mais gilt es möglichst rasch dafür zu sorgen, daß den VerbraucherInnen Informationen über Gentech-Produkte nicht weiterhin vorenthalten werden und ihnen auf diese Weise das Gentech-Food heimlich untergejubelt wird. Wir sollten uns besonders auf eine Art Gütezeichen "gentechnikfrei" konzentrieren. Demgegenüber würde eine Flut von verschiedenen Labels von unterschiedlicher Seite (etwa von Gentech-Industrie, Biobauern-Verbänden, Reformhäuser) eher Transparenz verhindern als die VerbraucherInnen im Supermarkt unterstützen.

* Round-Table-Gespräche mit Lebensmittelerzeugern sowie Groß- und Einzelhandel zur Positivkennzeichnung: Innerhalb der Lebensmittelindustrie haben sich zwei Lager gebildet. Ein Teil der Unternehmen anerkennt die berechtigten Anliegen der VerbraucherInnen und spricht sich für eine Kennzeichnung aus, andere Firmen hingegen lehnen diese ab. Angesichts der besonderen Problematik bei Gentech-Soja müssen alternative Bezugsquellen für Soja erschlossen werden. Zumindest muß jedoch für Transparenz gesorgt werden, wenn diese dennoch verwendet wird. Nach der Verabschiedung der Novel-Food-Verordnung besteht allerdings die Gefahr, daß sich ein Teil der Industrie und des Handels hinter dieser Regelung verstecken, die gleichwohl zahlreiche Sicherheitslücken offenlässt. Bereits bei der gemeinsamen Pressekonferenz der GRÜNEN im Europäischen Parlament mit Eurocommerce, dem Dachverband der europäischen Groß- und Einzelhändler, wurde deutlich, daß ein Bündnis zur Positivkennzeichnung durchaus vorstellbar ist. Nach einem ersten gemeinsamen Vorgespräch könnte man eine zweite Gesprächsrunde öffentlich abhalten, ein gemeinsames Papier vorlegen und dieses auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vorstellen. Nach diesem Schema könnten auch die Landesverbände regionale Round-Table-Gespräche mit Lebensmittelerzeugern und -händlern durchführen.

* Aktionen: Gegenüber den Gentech-Konzernen und den Einzelhandelsunternehmen, die Gentech-Food vertreiben und dieses nicht kennzeichnen, sollte versucht werden, in einem breiten Bündnis von Partei, Verbraucherinitiativen, Umweltschutzverbänden und kritischen wissenschaftlichen Einrichtungen Boykottaktionen zu starten. Einzelne, symbolhafte Aktionen mit Prominenz und großer Presse (etwa "wilde" Negativkennzeichnungen in Supermärkten) sind hierbei sinnvoller als viele kleine, vereinzelte, nicht miteinander koordinierte Aktionen. Um die VerbraucherInnen über das Gentech-Food zu informieren, erarbeitet eine Arbeitsgruppe ein entsprechendes Faltblatt, das vor Ort für die unteren Parteigliederungen für Aktionen, Infostände vor Super- und auf Wochenmärkten sowie für weitere Veranstaltungen verwendet werden kann. Zur Information der Parteigliederungen selbst verschickt die Bundespartei Hintergrundmaterialien, Musteranträge und -pressemitteilungen, Argumentationshilfen sowie Materialien anderer Organisationen (etwa Genethisches Netzwerk und Umweltinstitut München)

Das Thema Gentech-Food bietet darüber hinaus die Möglichkeit, verschiedene politische Inhalte, die für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen, miteinander zu verbinden: Sowohl Verbraucherschutz, die zunehmende Industrialisierung unserer Ernährung, die Alternative einer ökologischen, regional produzierenden Landwirtschaft sowie eine genußvolle Eß- und Lebenskultur sollen in der Kampagne miteinander verknüpft werden.

III. Was ist parlamentarisch zu tun?

Die Parlamentsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind aufgerufen, in ihrer parlamentarischen Arbeit folgende Initiativen zu starten:

* Die im Januar verabschiedete Novel-Food-Verordnung des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats enthält zahlreiche Lücken, so daß 80 Prozent des Gentech-Food nicht gekennzeichnet wird. Die Bundesrepublik soll ein staatlich überwachtes Gütesiegel "gentechnikfrei" für Lebensmittel einführen, bei deren Herstellung keine Gentechnik angewandt wurde. Diese Möglichkeit wird auch ausdrücklich in der Novel-Food-Verordnung genannt.

* Da die Novel-Food-Verordnung zahlreiche Lücken enthält, werfen sich auf verschiedenen politischen Ebenen Fragen auf, welche die Durchführung der Verordnung anbelangen. In den Landtagen sollen Anfragen gestellt werden, inwiefern auf Länderebene etwa überhaupt die technischen Voraussetzungen (Labors, wissenschaftliche Analyseverfahren) vorhanden sind, um den Nachweis zu erbringen, ob sich ein Novel-Food-Produkt von den herkömmlich erzeugten in molekularer Struktur oder Zusammensetzung der Nährstoffe unterscheidet. Die Bundesländer, denen dafür die Überwachung und der Nachweis obliegt, sind bislang ziemlich hilflos. Auf kommunaler Ebene stellt sich die Frage, wie die zuständigen Ordnungsämter die Kennzeichnung von Gentech-Food in Restaurants, Kantinen und anderen Einrichtungen, in denen Essen vertrieben wird, gewährleisten wollen. Ungelöst ist auch, wie mit lose verkauften Gentech-Lebensmitteln, etwa auf Wochenmärkten, umgegangen wird. Hierzu wird ein Musterantrag für Anfragen in den Kommunalparlamenten erarbeitet.

* Juristische Initiativen: Das Europäische Parlament hat keine Möglichkeit mehr, auf die konkreten Durchführungsbestimmungen der Novel-Food-Verordnung Einfluß zu nehmen. Die Auslegung zentraler Begriffe und die Bestimmung von Analysemethoden liegen bei der Kommission. Dessen ungeachtet wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg denkbar auf Grund fehlender Gesundheitskriterien (Widerspruch zum EWG-Vertrag: Schutz der menschlichen Gesundheit). Ob wegen der fehlenden Kennzeichnung gegen die Umweltinformationsrichtlinie verstoßen wird, wäre ebenfalls zu prüfen. (Derzeit wird ein Gutachten sowie ein Kostenvoranschlag für eine Klage erarbeitet.)

* Die Patentierung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen und Tieren muß verboten werden: Leben ist keine Erfindung im technischen Sinne. Der Unterschied zwischen Erfindung und Entdeckung wird durch die Gentechnik zusehends verwischt. Die Entdeckung von Genen einer bestimmten Art und deren Übertragung auf andere Arten stellt also bestenfalls eine technische Lösung dar, keinesfalls eine erfinderische.

* Gegenüber der Gentech-Industrie und anderen Einrichtungen innerhalb der EU, wie etwa Universitäten, muß eine Umwelt- und Gefährdungshaftung für ökologische oder gesundheitliche Schäden eingeführt werden, die durch Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen bzw. deren Verzehr entstanden sind. Außerdem ist eine Klärung und Verschärfung des Produkthaftungsrechts für gentechnische Erzeugnisse notwendig.

* Ein öffentliches Register soll erstellt werden: Unternehmen, die Pflanzen verarbeiten, verpflichten sich, mitzuteilen, ob sie gentechnisch manipulierte Pflanzen verwenden und in welcher Form diese im Produkt vorliegen. Dieses Register muß für Verbraucher frei zugänglich zur Verfügung stehen.

Beschlüsse:

* Essen aus dem Genlabor? Wir sagen NEIN! Beschluß der 1. Ordentlichen Bundesversammlung in Leipzig, 14.-16.5.1993

* Mit Gentech-Soja auf dem falschen Dampfer. Beschluß der 8. Ordentlichen Bundesversammlung in Suhl, 29.11.-1.12.1996.


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