Verbraucherinformation oder Etikettenschwindel beim Novel Food?
dpa 13.05.97 01:30
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Verbraucherinformation oder Etikettenschwindel beim Novel Food? Von Angela Klebes, dpa
Brüssel (dpa) - Verbraucher werden in Zukunft beim Einkauf im Supermarkt genauer auf das Etikett der Ware sehen müssen: Von diesem Donnerstag an gilt in der Europäischen Union eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch oder andere biotechnisch veränderte Lebensmittel.
Zudem müssen diese neuartigen Lebensmittel (Novel Food) ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen dürfen. Praktisch wird sich nach Einschätzung der EU-Kommission durch die Novel-Food-Verordnung aber so schnell nichts ändern.
"Alte Produkte etwa aus Gen-Soja fallen nicht darunter, denn es gab ja noch keine Kennzeichnungspflicht, und neue können noch nicht darunter fallen, denn bis heute gibt es keine Anmeldung bei der EU- Kommission", erklärt der Sprecher von EU-Industriekommissar Martin Bangemann.
Die Verordnung, die im vergangenen November nach vierjährigen Diskussionen zwischen Ministerrat und Europaparlament im Vermittlungsverfahren zustandekam und im Januar endgültig verabschiedet wurde, ist also erst einmal ein "Rechtsrahmen für den Fall, daß".
Die Verordnung sieht vor, daß gen- oder biotechnisch veränderte Lebensmittel zur Vermarktung zugelassen werden und entsprechend gekennzeichnet werden müssen, wenn sie sich in der chemischen Zusammensetzung, im Nährwert oder im Verwendungszweck von herkömmlichen Lebensmitteln unterscheiden.
Diese Veränderung muß wissenschaftlich nachweisbar sein. Für Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen, die genmanipuliert wurden, gilt die Novel-Food-Verordnung nicht. Dazu gehört etwa der Konservierungsstoff Zitronensäure, der in etwa der Hälfte der Lebensmittel ist und in 80 Prozent der Fälle biotechnisch hergestellt wird.
Neben der Ausnahme für diese Stoffe kritisieren Verbraucher- und Umweltschützer weitere "Schlupflöcher". So müssen etwa Bonbons, die zu 97 Prozent aus Zucker von genmanipulierten Zuckerrüben bestehen, nach der Verordnung nicht gekennzeichnet werden, weil sich der Zucker in seiner Zusammensetzung nachweislich nicht von herkömmlichen Zucker unterscheidet.
Auch Öl aus Gen-Soja und damit hergestellte Produkte sind nicht kennzeichnungspflichtig, weil die Veränderung wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden kann.
"Über 80 Prozent aller genmanipulierten Lebensmittel werden den Verbrauchern heimlich untergejubelt", kritisiert Hiltrud Breyer, deutsche Europa-Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Die Verordnung bezeichnet sie deshalb als "Mogelpackung": "Die mündigen Bürger bekommen keine freie Entscheidungsmöglichkeit für oder gegen genmanipulierte Lebensmittel."
Statt dessen werde ein "Persilschein für den Etikettenschwindel" ausgestellt. Deshalb fordert sie eine Art Gütesiegel, mit dem Produkte als "gentechnik-frei" ausgezeichnet werden. dpa ov