Novel-Food-Verordnung - Welche Produkte bekommen ein Etikett?

 

dpa 13.05.97 14:17

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Novel-Food-Verordnung - Welche Produkte bekommen ein Etikett?

 

Hamburg (dpa) - Nach der Novel-Food-Verordnung müssen alle Nahrungsmittel etikettiert werden, die gentechnisch oder mit anderen neuartigen Verfahren verändert sind und die nachweislich über neue Eigenschaften verfügen. Diese Veränderungen können vor allem an Genen oder Eiweißen in den neuen Produkten nachgewiesen werden.

Die Verordnung gilt zunächst jedoch nur für solche Produkte, die nach dem 15. Mai 1997 genehmigt werden. Kennzeichnugsregelungen für Produkte, die durch das alte Gentechnikrecht genehmigt sind, werden derzeit von der EU-Komission vorbereitet. Das gilt für Soja-Produkte des Unternehmens Monsanto und Mais von Novartis.

Beim Nachweis ist es wichtig, daß entweder die veränderten Gene oder Eiweiße noch vorhanden sind. Wird das Nahrungsmittel während der Verarbeitung stark angesäuert oder erhitzt, können Gene und Eiweiße zerstört werden. Dann sei die gentechnische Veränderung nicht mehr in jedem Fall zu erkennen, sagte Marianna Schauzu vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin.

Je nach Herstellungsverfahren müsse etwa bei Maismehl oder Sojaprodukten im Einzelfall geprüft werden, ob ein veränderter Nahrungsbestandteil noch nachzuweisen ist.

Ein weiteres Problem beim Nachweis der Veränderung tritt auf, wenn die Nahrungsmittel ganz von Genen und Eiweißen befreit sind. Das ist etwa bei Rübenzucker oder Sojaöl der Fall. Der reine Zucker gentechnisch veränderter Pflanzen ist vom Aufbau her identisch mit dem Zucker von normalen Rüben. In manchen Produkten kann jedoch auch eine neue Substanz wie etwa eine andere Fettsäure nachgewiesen werden.

Wurden die Gene weder zerstört noch entfernt, sind sie allerdings einfach zu finden. Mit Hilfe einer Polymerase-Kettenreaktion kann ein gewünschtes Gen beliebig oft vermehrt und dann nachgewiesen werden.

Wesentlich ist dabei, daß die Biochemiker wissen, welche Gene und damit Proteine in den Lebensmitteln verändert sind. Die Unternehmen müssen im Zulassungsantrag ohnehin angeben, was sie an der Pflanze verändert haben. Veränderte Eiweiße können etwa mit speziell dafür produzierten Antikörpern über eine Farbreaktion nachgewiesen werden. dpa hu ov


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