in: Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 20 (16.05.1997), Seite A-1308
SPEKTRUM: Akut
Obwohl am 15. Mai die europäische "Novel-Food-Verordnung" in Kraft tritt, werden die Verbraucher nicht in der Lage sein, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zu erkennen. Denn die EGVerordnung, die die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel regelt, enthält noch erhebliche Lücken. So fallen die einzigen beiden in Europa zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorten - die herbizidresistenten Sojabohnen von Monsanto und der insektenresistente Mais von Novartis (ehemals Ciba-Geigy) - nicht unter die Verordnung, weil die Pflanzen vor ihrer Gültigkeit zugelassen worden sind. Derzeit verhandelt man in Brüssel zwar über eine rückwirkende Etikettierungspflicht. Doch selbst wenn diese Lücke geschlossen wird, ist unklar, welche aus diesen Pflanzen hergestellten Produkte mit einem "Gentechnik"-Etikett beklebt werden müssen.
Denn die Verordnung enthält zahlreiche rechtlich nicht eindeutig bestimmte
Begriffe. Dem Wortlaut nach müssen alle neuartigen Lebensmittel gekennzeichnet
werden, wenn "auf der Grundlage einer angemessenen Analyse (. . .)
nachgewiesen werden kann, daß die geprüften Merkmale Unterschiede gegenüber
konventionellen Lebensmitteln aufweisen". Bislang weiß aber niemand,
was ein Gericht im Streitfall unter "angemessener Analyse" und
unter "Merkmal" verstehen wird. Entscheidend für die Frage der
Kennzeichnung könnte daher die Empfindlichkeit der verwendeten Nachweisverfahren
sein. Schon heute existieren Methoden, die eine einzige Gentech-Soja-Bohne
in einem Ein-Zentner-Sack nachweisen könnten. Doch selbst bei Anwendung
hochempfindlicher Methoden muß längst nicht jedes gentechnikhaltige Lebensmittel
ein Etikett tragen.
Produkte, die den Monsanto-Soja enthalten, wird es beispielsweise in
drei Spielarten geben: 1. Lebensmittel, die Sojamehl enthalten (Tofu, einige
Kekssorten), müssen gekennzeichnet sein: die Genveränderung ist klar nachweisbar.
2. Produkte, die Sojaöl enthalten (einige Salatöle, Margarinesorten, Fertiggerichte),
müssen derzeit nicht gekennzeichnet werden: die Genveränderung ist im Öl
(noch?) nicht nachweisbar. 3. Auch Produkte mit dem Emulgator "Sojalecithin"
müssen nicht gekennzeichnet werden: die Abstammung aus den Monsanto-Bohnen
wäre zwar nachweisbar, Emulgatoren und andere "Zusatzstoffe"
nimmt die EU-Verordnung jedoch ausdrücklich von der Kennzeichnungspflicht
aus. Letztlich würden deshalb 80 Prozent der mehr als 30 000 Lebensmittel,
in denen Gentech-Soja verwendet werden könnte, trotz der Verordnung um
die Kennzeichnung herumkommen. Klaus Koch
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