Europaparlament stimmt für Patentgesetz zur Biotec..

dpa 16.07.97 16:01


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Europaparlament stimmt für Patentgesetz zur Biotechnologie

Straßburg (dpa) - Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für den Entwurf eines Patentgesetzes zum Schutz biotechnischer Erfindungen gestimmt. Nach einer kontrovers geführten Debatte stimmten 378 Parlamentarier am Mittwoch in Straßburg bei der ersten Lesung grundsätzlich für den Entwurf der EU-Kommission. 113 stimmten dagegen und 19 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Zu den Befürwortern des seit Jahren umstrittenen Textes gehörten Christdemokraten, Teile der Sozialdemokraten und Liberale. Dagegen stimmten Grüne und Linke. Nach der Prüfung der Änderungswünsche durch die EU-Kommission und den Ministerrat geht der Text zur zweiten Lesung an das Europaparlament zurück.

Dem Text zufolge sind Bestandteile des menschlichen Körpers, also Zellen oder Gene, patentierbar, wenn sie durch gentechnische Verfahren isoliert, identifiziert oder vermehrt wurden. Diese Bestimmung betrachten die Gegner des Textes bereits als Verstoß gegen die Menschenwürde, weil der Mensch zum Rohstofflager degradiert werde.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, nannte den Text einen "Sieg der Verantwortungslosigkeit", bei dem sich die Lobby der Biotech-Industrie brutal durchgesetzt habe. Der christdemokratische Abgeordnete und Arzt Peter Liese sagte dagegen, daß mit dem Gesetz "eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Biotechnologie in Europa gelegt wird".

Eine Sequenz von DNA-Abschnitten menschlicher Gene kann patentiert werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß damit beispielsweise ein Medikament entwickelt werden kann. Als Voraussetzung für die Patentierbarkeit von Genen oder Teilsequenzen gelten Neuheit und gewerbliche Nutzung. Nicht patentierbar sind dem Text zufolge Pflanzensorten und Tierrassen.

Es wird ein Ethikausschuß eingerichtet, "der alle ethischen Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung der Biotechnologie" überprüfen soll. Nicht patentierbar sind Methoden zum Klonen von Menschen und zur Veränderung menschlicher Ei- und Samenzellen, die der Fortpflanzung dienen. Von der Patentierung ausgeschlossen werden auch Methoden, bei denen menschliche Embryonen verwendet werden.

Nach Ansicht des Berichterstatters des Rechtsausschusses, des sozialdemokratischen Abgeordneten Willy Rothley, gibt der Entwurf der pharmazeutischen Industrie die erforderliche Rechtssicherheit. Der Patentschutz sei erforderlich, um die Forschung zur Heilung von Erbkrankheiten voranzutreiben. Er stelle auch sicher, daß der Rückstand der europäischen Biotechnologie auf die USA und Japan nicht noch größer werde. Zahlreiche Ärzte-, Verbraucher- und Umweltorganisationen haben gegen das Gesetz protestiert. dpa pk fk


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