Europaparlament stimmt für Patentgesetz zur Biotec..
dpa 16.07.97 16:01
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Europaparlament stimmt für Patentgesetz zur Biotechnologie
Straßburg (dpa) - Das Europaparlament hat mit deutlicher
Mehrheit für den Entwurf eines Patentgesetzes zum Schutz
biotechnischer Erfindungen gestimmt. Nach einer kontrovers geführten
Debatte stimmten 378 Parlamentarier am Mittwoch in Straßburg bei
der ersten Lesung grundsätzlich für den Entwurf der
EU-Kommission. 113 stimmten dagegen und 19 Abgeordnete enthielten
sich der Stimme.
Zu den Befürwortern des seit Jahren umstrittenen Textes gehörten
Christdemokraten, Teile der Sozialdemokraten und Liberale.
Dagegen stimmten Grüne und Linke. Nach der Prüfung der Änderungswünsche
durch die EU-Kommission und den Ministerrat geht der Text zur
zweiten Lesung an das Europaparlament zurück.
Dem Text zufolge sind Bestandteile des menschlichen Körpers,
also Zellen oder Gene, patentierbar, wenn sie durch gentechnische
Verfahren isoliert, identifiziert oder vermehrt wurden. Diese
Bestimmung betrachten die Gegner des Textes bereits als Verstoß
gegen die Menschenwürde, weil der Mensch zum Rohstofflager
degradiert werde.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, nannte den
Text einen "Sieg der Verantwortungslosigkeit", bei dem
sich die Lobby der Biotech-Industrie brutal durchgesetzt habe.
Der christdemokratische Abgeordnete und Arzt Peter Liese sagte
dagegen, daß mit dem Gesetz "eine Grundlage für die
Weiterentwicklung der Biotechnologie in Europa gelegt wird".
Eine Sequenz von DNA-Abschnitten menschlicher Gene kann
patentiert werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß damit
beispielsweise ein Medikament entwickelt werden kann. Als
Voraussetzung für die Patentierbarkeit von Genen oder
Teilsequenzen gelten Neuheit und gewerbliche Nutzung. Nicht
patentierbar sind dem Text zufolge Pflanzensorten und Tierrassen.
Es wird ein Ethikausschuß eingerichtet, "der alle ethischen
Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung der Biotechnologie"
überprüfen soll. Nicht patentierbar sind Methoden zum Klonen
von Menschen und zur Veränderung menschlicher Ei- und
Samenzellen, die der Fortpflanzung dienen. Von der Patentierung
ausgeschlossen werden auch Methoden, bei denen menschliche
Embryonen verwendet werden.
Nach Ansicht des Berichterstatters des Rechtsausschusses, des
sozialdemokratischen Abgeordneten Willy Rothley, gibt der Entwurf
der pharmazeutischen Industrie die erforderliche
Rechtssicherheit. Der Patentschutz sei erforderlich, um die
Forschung zur Heilung von Erbkrankheiten voranzutreiben. Er
stelle auch sicher, daß der Rückstand der europäischen
Biotechnologie auf die USA und Japan nicht noch größer werde.
Zahlreiche Ärzte-, Verbraucher- und Umweltorganisationen haben
gegen das Gesetz protestiert. dpa pk fk