Hiltrud Breyer MdEP
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Pressemitteilung
Straßburg, den 18.07.1997
Ethisches Desaster: EU-Parlament stimmt Patentierungsrichtlinie zu
Anläßlich der heutigen Abstimmung in 1. Lesung über den Rothley-Bericht zum "Schutz biotechnologischer Erfindungen", erklärt die Europaabgeordnete von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Hiltrud Breyer:
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Patentierung von Lebewesen ist beschämend und ein ethisches Desaster. Entdeckungen können nun in Erfindungen umgedeutet werden. Die Grundbausteine des Lebens werden monopolisiert. Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes ist ein Kniefall vor der Gentechindustrie.
Heute hat das Europäische Parlament der Patentierung menschlicher Gene zugestimmt. Sie müssen lediglich aus dem menschlichen Körper isoliert werden. Damit hat das Europäische Parlament ethische Dämme gebrochen. Die ethischen Bedenken wurden den kommerziellen Verwertungsinteressen geopfert. Die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers erhält nun ungeheure Schubkraft. Die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bleiben auf der Strecke. Der Mensch wird zum bloßen biologischen Material, zum Rohstofflager degradiert. Die Patentierung von Menschengenen macht Individuen und Ethnien zu einer genetischen Goldgrube. Leben wird zur Ware. Die Privatisierung der Natur wird mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments besiegelt. Die biologische Vielfalt, unser aller Kulturgut, wird zu einem industriellen Produkt.
Die Richtlinie wird angewandte Forschung blockieren und Innovationen verhindern. Durch die Patentierung von Erbsubstanz dürfen Wissenschaftler keine anwendungsorientierte Forschung mehr betreiben, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Multinationalen Konzernen ist nun der Weg zur Gen-Piraterie geebnet.
Das Europäische Parlament hat kläglich versagt, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der der Industrie ethische Grenzen setzt.
Die gesellschaftliche Debatte muß nun intensiviert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, im Ministerrat gegen den Richtlinienentwurf zu stimmen, um die Freiheit der Forschung zu wahren und die Menschenwürde nicht zu verletzen.
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der Bericht des Rechtsausschusses, ein umfangreiches Hintergrundpapier, sowie der Einspruch gegen die Erteilung eines Patents auf Nabelblutzellen können über mein Büro in Brüssel bezogen werden.