dpa 23.09.97 13:30


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Europaratsversammlung für Verbot des Klonens von Menschen

Straßburg (dpa) - Die Parlamentarier der 40 Mitgliedsländer des Europarates haben sich für ein Verbot des Klonens von Menschen ausgesprochen. Die Mitglieds-Regierungen der Staatenorganisation sollten so rasch wie möglich das entsprechende Zusatzprotokoll der Konvention über Biomedizin annehmen, hieß es in einer am Dienstag in Straßburg verabschiedeten Entschließung.

"Die Schaffung eines genetisch identischen Menschen, sei er lebend oder tot, ist verboten", heißt es in dem Text. Besonders Deutschland hatte sich für die Einfügung des Verbots des Klonens in die Biomedizin-Konvention eingesetzt. In weiteren Zusatzprotokollen zur Konvention soll unter anderem die Embryonen-Forschung strenger eingeschränkt werden.

22 der 40 Mitgliedsländer des Europarates haben die Konvention über Biomedizin bisher unterzeichnet, kein Land hat sie ratifiziert. Deutschland hat aus Sorge über mißbräuchliche Praktiken besonders bei der Embryonen-Forschung die Unterzeichnung bisher abgelehnt. Allerdings wird in Bonn ein späterer Beitritt nicht ausgeschlossen.

Die Konvention schafft erstmals einen Rechtsrahmen für Gentechnik, Embryonen-Forschung und Organ-Transplantationen und ist von besonderem Interesse für mittel- und osteuropäische Länder, die noch keine diesbezüglichen Gesetze haben.

Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von fünf Ländern ratifiziert ist. Sie bindet jedoch nur die Länder, die sie auch ratifizieren. dpa pk fk


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