dpa 23.09.97 13:30
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Europaratsversammlung für Verbot des Klonens von
Menschen
Straßburg (dpa) - Die Parlamentarier der 40 Mitgliedsländer des
Europarates haben sich für ein Verbot des Klonens von Menschen
ausgesprochen. Die Mitglieds-Regierungen der Staatenorganisation
sollten so rasch wie möglich das entsprechende Zusatzprotokoll
der Konvention über Biomedizin annehmen, hieß es in einer am
Dienstag in Straßburg verabschiedeten Entschließung.
"Die Schaffung eines genetisch identischen Menschen, sei er
lebend oder tot, ist verboten", heißt es in dem Text.
Besonders Deutschland hatte sich für die Einfügung des Verbots
des Klonens in die Biomedizin-Konvention eingesetzt. In weiteren
Zusatzprotokollen zur Konvention soll unter anderem die
Embryonen-Forschung strenger eingeschränkt werden.
22 der 40 Mitgliedsländer des Europarates haben die Konvention
über Biomedizin bisher unterzeichnet, kein Land hat sie
ratifiziert. Deutschland hat aus Sorge über mißbräuchliche
Praktiken besonders bei der Embryonen-Forschung die
Unterzeichnung bisher abgelehnt. Allerdings wird in Bonn ein späterer
Beitritt nicht ausgeschlossen.
Die Konvention schafft erstmals einen Rechtsrahmen für
Gentechnik, Embryonen-Forschung und Organ-Transplantationen und
ist von besonderem Interesse für mittel- und osteuropäische Länder,
die noch keine diesbezüglichen Gesetze haben.
Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von fünf Ländern
ratifiziert ist. Sie bindet jedoch nur die Länder, die sie auch
ratifizieren. dpa pk fk