dpa 20.11.97 16:24
Copyright dpa, 1997
Experten: Gentech-Lebensmittel auch langfristig
beobachten
Berlin (dpa) - Gentechnisch veränderte Lebensmittel sollten nach
Ansicht von Experten auch nach der Marktzulassung beobachtet
werden. Neben den beabsichtigten Änderungen in sogenannten
transgenen Nutzpflanzen könnten auch unerwartete Effekte
auftreten, hieß es am Donnerstag auf einem internationalem
Symposium zu "Novel Foods" in Berlin.
Bis jetzt spreche allerdings nichts dafür, daß Gentech-
Lebensmittel in irgendeiner Hinsicht ein größeres
Gesundheitsrisiko darstellten als traditionelle Lebensmittel,
betonte Tagungsleiter Arpad Somogyi vom zentralen deutschen
Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV).
Unterschiedlich bewertet wurden auf der dreitägigen Konferenz
die Unterschiede von Gentech-Produkten und herkömmlichen
Lebensmitteln. Wenn nur das veränderte Erbgut betrachtet werde,
seien Unterschiede durch feine Nachweismethoden belegbar. Gehe es
nur um Beschaffenheit und Geschmack, sei so gut wie keine
Differenz festzustellen.
Die Trennung von herkömmlichen und genetisch veränderten
Nutzpflanzen in Aussaat, Transport und Verarbeitung sei wünschenswert,
aber nicht mehr komplett durchzusetzen, sagte Gerd Spelsberg von
der Verbraucher Initiative Aachen (Nordrhein- Westfalen).
Die USA würden bereits genverändertes und konventionelles Soja
gemischt nach Europa liefern. Wenn von 1998 an in Europa genveränderter
Mais und Soja angebaut würden, sollte aber auf eine Trennung
bestanden werden.
Klaus Werner Bögl vom BgVV forderte, Lebensmittelrohstoffe mit
einer Beimengung von einem bis drei Prozent Gentech-Pflanzen
nicht als "genetisch verändert" zu deklarieren.
Die Ausführungsvorschriften zu einer EU-weiten Kennzeichnung von
Novel Foods komme auch deswegen nicht voran, weil kein Konsens über
den Grad der erlaubten "Verunreinigung" erzielt werden
konnte. Eigentlich sollte bereits seit dem 1. November eine EU-
Kennzeichnungsvorschrift in Kraft sein. Die Novel-Food-Verordnung
der EU war im Mai 1997 in Kraft getreten. dpa un hr