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Planeten, Kontinente und Gene haben eines gemeinsam:

Sie sind nicht patentierbar

Kurzfassung der Stellungnahme des Koordinationsbüros "Kein Patent auf Leben!" zum Vorschlag der EU-Kommission zur "Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" vom März 1996.

Am 1.3.95 hatte das Europäische Parlament nach über siebenjähriger Diskussion den vorherigen Entwurf einer "Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" endgültig abgelehnt. Offensichtlich ließ diese Entscheidung den Brüsseler Lobbyisten keine Ruhe: Schon im Dezember 1995 legte die Europäische Kommission erneut einen Richlinienenvorschlag vor. Dieser "neue" Vorschlag folgt in den meisten Punkten dem alten Entwurf. Es handelt sich also im wesentlichen um eine Neuauflage der bereits endgültig abgelehnten Richtlinie.

Der wesentlichste Unterschied gegenüber dem alten Entwurf ist der Ausschluß der Keimbahntherapie am Menschen von der Patentierbarkeit. Dies ist politisch ein Erfolg für die Kritiker, der sich allerdings nicht eindeutig bewerten läßt. Letztlich scheint die Diskussion um die Patentierbarkeit der Keimbahntherapie den Gedanken an ihre Anwendung indirekt befördert zu haben. Am Gesamtkonzept des Richlinienvorschlages hat sich aber durch diese Ausnahme von der Patentierbarkeit nichts verändert.

Die Hauptkritikpunkte am vorliegenden Richlinienentwurf sind:

Mit dieser Richtlinie wird nicht eine Klärung der bestehenden Rechtssituation, sondern eine gezielte Ausweitung der Patentierung verfolgt. Zum ersten Mal würden Pflanzen und Tiere, Zellen und Gene ausdrücklich als patentierbar eingestuft. Die Grenzziehung zwischen Erfindung und Entdeckung geht dabei verloren.

Durch die Patentierung von Genen würde eine Umverteilung im Bereich der genetischen Ressourcen zwischen den Ländern des Südens und den Industriestaaten eingeleitet. Belohnt wird nur das neue "Supersaatgut", für die Erhaltung der Artenvielfalt gibt es keine vergleichbaren ökonomischen Anreize.

Die Entwicklung von Medikamenten kann durch die Patentierung von Gensequenzen langfristig behindert werden. Die Richtlinie würde im Bereich der allgemeinen Lebensgrundlagen weitreichende Monopole ermöglichen. Durch die Patentierung von Pflanzen würden Sortenschutz und Züchtervorbehalt - die eigentlichen Schrittmacher in der Pflanzenzucht - zerstört. Landwirtschaft und Lebensmittelhandel wären durch die weitreichende Lizenzansprüche betroffen. Ein agroindustrieller Komplex träte an die Stelle bisheriger Landwirtschaft.

Durch die Patentierung von Tieren ist mit einer Zunahme von Tierversuchen zu rechnen. Die gentechnischen Veränderung von Tieren, egal ob Schweine, Hühner oder Mäuse, gerät in den Sog eines industriellen Wettlaufs um die jeweils ersten Patentanmeldungen. Durch Lizenzverträge, die an die jeweiligen Tierversuchsmodelle geknüpft werden können, wird die Entwicklung neuer Arzneimittel ökonomisch zusätzlich belastet.

Durch die Patentierung von menschlichen Genen und Teilen des menschlichen Körpers wird der Mensch zur potentiellen Rohstoffquelle. Dadurch kann u.a. das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten empfindlich gestört werden. Menschen sind nach dem Text dieser Richtlinie, ebenso wie Pflanzen und Tiere, nur noch "biologisches Material". Da dem Vorschlag keine ausreichende Analyse der derzeitigen Situation zugrunde liegt, geht der Text an den eigentlichen Problemen vorbei.

Durch die Ausweitung der Patentierung auf den Bereich der belebten Natur, unter Einschluß der Patentierung von Pflanzen und Tieren, ihrer natürlichen Fortpflanzungsfähigkeit und ihrer Gene, würden Sonderrechte geschaffen, die es ermöglichen, die natürlichen Lebensprozesse zum Objekt industrieller Wertschöpfung zu machen. Damit würde die Verbindung von geleisteter technischer Erfindung und gewährtem Patentschutz systematisch zerstört. Hier steht der Kern des modernen Europäischen Patentrechts zur Debatte. Es besteht kein Verhältnis mehr zwischen monopolistischem Privileg und der erbrachten Leistung für die Gesellschaft. An die Stelle aktiver Erfindung und aktiver Produktion tritt ein passives Privileg, das auf der Ausnutzung biologischer Prozesse beruht, die von niemandem erfunden werden können. Es kommt zu einer Unterordnung der natürlichen Lebensprozesse unter das Primat des technischen Eingriffs. So heißt es in Artikel 10 des Entwurfs: " Der Schutz des Patents für biologisches Material (...) umfasst jedes biologische Material, das ausgehend von diesem biologischen Material durch generative oder vegetative Vermehrung (...) gewonnen wird und mit denselben Eigenschaften ausgestattet ist."

Der Text des Europäischen Patentrechts (EPÜ) zieht derzeit noch eine relativ klare Grenze der Patentierbarkeit gegenüber der belebten Natur. Diese Grenze ist nicht als zufällig oder als historisch überholt anzusehen. Im Gegenteil. Über diese Grenze wird auch das Wesen des modernen Patentrechtes definiert, das darauf abzielt, den Nutzen sowohl für den Patentinhaber als auch für die Gesellschaft zu sichern.

Durch die Richtlinie droht das moderne Patentrecht sich wieder dem spätmittelalterlichen Privilegiensystem anzunähern, nach dem mit Patenten auch unentbehrliche, längst bekannte Waren wie Salz, Bier, Essig, Glas, Eisen usw. zugunsten einzelner monopolisiert wurden. Der volkswirtschaftliche Schaden einer derartigen Entwicklung würde den potentielle Nutzen bei weitem überwiegen. Es ist wichtig zu betonen, daß das Problem der Patentierung im Bereich der Lebenwesen unabhängig von der Frage einer Bejahung oder Ablehnung der Gentechnologie insgesamt gesehen werden muß. Auch andere Technologien, die zu einem ähnlichen Mißbrauch des Patentrechts führen können, müßten von der Gesellschaft in ihre Schranken verwiesen werden. Derartige Sonderrechte sind im Interesse der Gesellschaft nicht tolerierbar.

Wir brauchen die verläßliche Garantie, daß die Ressourcen im Bereich unserer Lebensgrundlage nicht über blinde Marktmechanismen verteilt und privatisiert werden. Wir brauche ein Rechtssystem, das z.B. auch das kollektive Wissen der Züchter und Landwirte in der Dritten Welt honoriert. Alles andere wird nur die genetische Erosion vorantreiben, kann nur als eine neue Variante der Umverteilung verstandene werden und wird uns überdies vor ethische Probleme stellen, die eine ganz neue Dimension besitzen.

Gründlich diskutiert werden müssen nicht zuletzt auch die kulturellen Folgen einer derartigen Entwicklung. Die Vorstellung einer nicht vom Menschen geschaffenen Welt, vom nicht gemachten und machbaren "Leben", ist ein zentrales kulturelles Erbe der europäischen Kulturgeschichte. Eine Patentierung von Lebewesen aber würde erstmals einen Schöpfungsanspruch des Menschen juristisch sanktionieren.

Doch Leben ist keine Erfindung der Gentechnologie ...

Seit 1992 gibt es in München das Büro der Kampange KEIN PATENT AUF LEBEN!

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