Hiltrud Breyer MdEP
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(Mitarbeiter; Sprecher BAG Gen- und Reproduktionstechnologie bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)
Kampagne von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gegen Gentech-Food
Materialien für MandatsträgerInnen in den Kommunalparlamenten
Vorbemerkung: Bitte leitet die Materialien an die entsprechenden Leute weiter.
Mitte Mai ist die sog. Novel-Food-Verordnung, die den Umgang mit neuartigen Lebensmitteln regelt, in Kraft getreten. Von uns, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, wurde sie heftig kritisiert und im Europäischen Parlament abgelehnt: Ungefähr 80 Prozent der genmanipulierten Lebensmittel wird nicht gekennzeichnet werden. Gentechnisch erzeugte Enzyme, Aromen und Zusatzstoffe fallen generell nicht unter die Verordnung. Nur wenn das Endprodukt genmanipulierte lebende Organismen enthält oder durch wissenschaftliche Analysen der Nachweis erbracht werden kann, daß eine Veränderung im Erbgut stattgefunden hat, muß gekennzeichnet werden. Durch die zahlreichen Schlupflöcher und die aufgestellten Hürden zur Kennzeichnung erweist sich die Novel-Food-Verordnung als Etikettenschwindel.
Heftige Proteste von Umwelt- und Verbraucherorganisationen wurden laut, als im Oktober letztes Jahres erstmals Gentech-Soja in die Europäische Union eingeführt und ungekennzeichnet vermarktet wurde. Auch die bündnisgrüne Bundesversammlung in Suhl rief Anfang Dezember zum Boykott von genmanipulierten Lebensmitteln auf und erklärte sich solidarisch mit den Menschen, die Widerstand gegen das heimliche Unterjubeln von genmanipulierten Lebensmitteln leisten.
Es bleibt ein Bürgerrecht zu wissen, was auf den Tisch kommt. Angesichts von zahlreichen ökologischen Bedenken gegen die Freisetzung genmanipulierter Pflanzen und drohenden gesundheitlichen Gefährdungen lehnen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN weiterhin genmanipulierte Lebensmittel ab, wollen aber gleichzeitig durch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Lebensmittel ein Mindestmaß an Transparenz und Gesundheitsschutz für die VerbraucherInnen erreichen. Auf Initiative des Bundesvorstandes, der GRÜNEN im Europäischen Parlament und der BAG Gen- und Reproduktionstechnologien beschloß der Länderrat in Magdeburg Ende April, eine Kampagne gegen Gentech-Food und für ökologisch und ethisch unbedenklich erzeugte Lebensmittel zu beginnen. Auf den verschiedenen Ebenen sollen Initiativen begonnen werden, wie etwa parlamentarische Anfragen, Round-Table-Gespräche mit Lebensmittelindustrie und -händler für eine Positivkennzeichnung "gentechnikfrei", um auf die zahlreichen Schlupflöcher und schwammigen Bestimmungen der Verordnung hinzuweisen und machbare Alternativen aufzuzeigen. Mit Hilfe von Anfragen zur Umsetzung der Verordnung können kommunale MandatsträgerInnen bei Verwaltungen nachbohren, damit diese überhaupt das Problem realisieren und die Einhaltung dieser Mindeststandarts anstreben. Gleichzeitig können mit dem Antrag zur Verwendung von regional erzeugten und genetisch unveränderten Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtung unsere Alternativen zur zunehmenden Industrialisierung unserer Ernährung verdeutlicht werden. Der Antrag kann auf die Kriterien "ökologisch erzeugt" und aus "artgerechter Tierhaltung" ausgedehnt werden
Mit der Novel-Food-Verordnung enden nicht etwa die Auseinandersetzungen um Gentech-Food ^Ö im Gegenteil. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN haben dabei einen großen Vorteil: die große Mehrheit der VerbraucherInnen steht auf ihrer Seite.
I. Musteranfrage für Kreistage bzw. Stadt- und Gemeinderäte
Anfrage an die Verwaltung des Landkreises [der Stadt/Gemeinde] XY:
Am 15. Mai 1997 trat die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten" (97/258//EWG), im folgenden kurz "Novel-Food-Verordnung" genannt, in Kraft. Nur wenn lebendende genmanipulierte Organismen sich im Endprodukt befinden oder der Nachweis einer gentechnischen Veränderung erbracht werden kann, soll gekennzeichnet werden. Damit stellen sich auch auf kommunaler Ebene Probleme, insbesondere was die Überwachungsmöglichkeiten von genmanipulierten Lebensmitteln in Restaurants, Kantinen, auf Wochenmärkten sowie den Gesunheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher anbelangt.
B. Kennzeichnung
II. Musterantrag für Kreistage bzw. Stadt- und Gemeinderäte
(unter Vorlage des Musterantrags von Silke Mackenthun MdL)
Antrag: "Regional erzeugte Lebensmittel aus Ökologischem Landbau und artgerechter Tierhaltung"
Der Kreistag von XY [der Stadt/Gemeinde XY] möge beschließen, die Kreis- [Stadt/Gemeindeverwaltung]verwaltung von XY zu bitten,
für die Einrichtungen des Landkreises [der Stadt/Gemeinde] XY, in denen Speisen, Getränke und Genußmittel angeboten werden, etwa in Kreis[Rat]haus, Krankenhaus-kantinen, Schulen und Kindergärten sowie Kindertagesstätten, folgende Kriterien bei der Auswahl der dort verwendeten Lebensmittel festzusetzen:
Begründung:
Umfragen zufolge sind viele VerbraucherInnen bereit, für ökologisch erzeugte und somit gesündere Lebensmittel mehr zu bezahlen. Die Veränderungen beim Fleischkonsum auf Grund der BSE-Fälle bei Rindern verdeutlichen die Bereitschaft, Konsumgewohnheiten zu verändern und verstärkt Fleisch aus der eigenen Region zu kaufen, sofern Herkunft und Qualität des Fleisches plausibel dokumentiert sind. Viele VerbraucherInnen verwenden auch in ihrer eigenen Küche mehr und mehr Produkte aus ökologischem Anbau und Fleisch aus artgerechter Haltung.
Öffentliche Verwaltungen haben in Augen von Bevölkerung und Wirtschaft zurecht eine Vorbildfunktion. Den Kantinen des Landkreises [der Stadt/Gemeinde] XY kommt gegenüber ihren MitarbeiterInnen, den PatientInnen des Krankenhauses XY, den Kindern, SchülerInnen und LehrerInnen zudem eine besondere Verantwortung zu: Diese Menschen sind auf Grund ihrer Tätigkeit darauf angewiesen, ein Teil ihrer Mahlzeiten außerhalb der eigenen Wohnungen einzunehmen.
Um dieser besonderen Verantwortung gerecht zu werden, soll der Kreistag von [der Stadt/Gemeinderat] XY beschließen, Lebensmittel aus ressourcenschonender und ökologischer Wirtschaftsweise zu verwenden, bei der ethische Grundprinzipien in der Tierhaltung eingehalten und vor allem lange Transportwege vermieden werden sollen. Diesen Anspruch erfüllen die tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse des ökologischen Lanbaus und der artgerechten Tierhaltung, zumal sie in der Region XY hergestellt und verarbeitet worden sind. Damit würde der Landkreis [die Stadt/Gemeinde] XY einerseits seiner [ihrer] Vorbildfunktion gerecht, andererseits würde er [sie] damit einen Anreiz für Erzeugung und Handel mit Produkten des ökologischen Landbaus und der artgerechten Tierhaltung geben, so daß diese in Zukunft auch für die anderen VerbraucherInnen verstärkt angeboten würden.
Die nach wie vor dominierende Intensiv-Landwirtschaft bekäme durch eine verstärkte Förderung alternativer Erzeugerstrukuren den Anreiz, sich in ihrer Produktsweise ressourcenschonender und ethisch vertretbarer Formen gleichfalls anzunähern. Damit würde sie auch den Wunsch vieler VerbraucherInnen nach diesen Produkten Rechnung tragen.
Mit der besonderen Förderung alternativer Anbau- und Zuchtmethoden von Erzeugergemeinschaften könnte ein Ausweg aus der Wachstumsfalle der konventionellen Landwirtschaft gefunden werden: Anstatt auf eine immer größere Menge an Lebensmittel unter schwindender Qualtiät zu setzen, sollte die Entwicklung umgekehrt werden: Weniger Produkte bei höherer Qualität. Der Landkreis [die Stadt/Gemeinde] XY würde mit dem Beschluß, besonders ökologisch und regional angebaute Erzeugnisse zu fördern, einen ersten Schritt in diese Richtung unternehmen.
III. Musterpressemitteilung für Kreistage bzw. Stadt- und Gemeinderäte
Wie soll die Kennzeichnung von Gentech-Lebensmitteln durchgeführt werden?
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN haken bei der Kommunalverwaltung nach
Am 15. Mai 1997 ist die sog. "Novel-Food-Verordnung" zum Umgang mit neuartigen Lebensmitteln in der Europäischen Union in Kraft getreten. Gentechnisch erzeugte Enzyme, Aromen und Zusatzstoffe fallen generell aus den Bestimmung heraus. Für den Teil der Lebensmittel, der unter die Novel-Food-Verordnung fällt, gibt es keinerlei Durchführungsbestimmungen. Insbesondere bei der Umsetzung der Verordnung auf kommunaler Ebene werfen sich Schwierigkeiten auf. Dazu erklärt die Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag [im Stadt/Gemeinderat] von XY:
Nach der Novel-Food-Verordnung müssen nur wenige Gentech-Lebensmittel gekennzeichnet werden. Es soll nur dann eine Kennzeichnung erfolgen, wenn manipulierte lebende Organismen in Lebensmittel enthalten sind, oder wenn durch "wissenschaftliche Untersuchungen, die auf angemessenen Analysen und Daten beruhen", Unterschiede zu herkömmlichen Produkten nachweisbar sind. Für über 80 Prozent der gentechnisch erzeuten Lebensmittel gilt somit eine Geheimhaltungsverordnung. Obwohl die Verordnung bereits gültiges Recht ist, hat es die EU-Kommission bislang versäumt, Kriterien für die "Angemessenheit" der Analysen und Daten zu liefern.
Um kennzeichnungspflichtige Genmanipulationen auch tatsächlich nachweisen zu können, benötigen die Behörden des Landkreises [der Stadt/Gemeinde] XY sog. Referenzmuster der vorgenommenen genetischen Veränderungen: Denn nur wenn diese bekannt sind, können diese auch gezielt gesucht und nachgewiesen werden. Alles andere bleibt ein Stochern im Nebel. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fragen die Verwaltung des Landkreises [der Stadt/Gemeinde] XY danach, ob die Überwachungsbehörden über die entsprechende Nachweisanalytik verfügen und wie die Kontrollen von genmanipulierten Lebensmitteln konkret erfolgen sollen. Die Frage stellt sich, ob die Behörden in der Lage sind, die Novel-Food-Verordnung umzusetzen.
Genmanipulierte Tomaten auf Wochenmärkten und Tomatensalat in Restaurants müßten gekennzeichnet werden, da bei ihnen ^Ö sofern die Referenzmuster bekannt sind ^Ö die Genmanipulation nachweisbar ist. Wie allerdings die Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln, die lose auf Märkten verkauft oder in Restaurants angeboten werden, erfolgen soll, ist bislang ebenfalls unklar ^Ö genauso wie die Form der Kennzeichnung. Die von der Industrie gewünschten Kennzeichnungen, wie etwa "mit moderner Biotechnologie erzeugt" oder "ernährungsphysiologisch optimiert" verwirren beim Einkauf mehr, als daß sie eine Orientierung bieten würden.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen deshalb mit Lebensmittelproduzenten und ^Öhändlern gemeinsam ein Gütesiegel "gentechnikfrei" anregen. Damit soll dem erklärten Willen von 80 Prozent der Bevölkerung Geltung verschafft werden, die genmanipulierte Lebensmittel grundsätzlich ablehnen. Trotz des Etikettenschwindels durch die Novel-Food-Verordnung sollen damit die Verbraucher informiert werden können. Verbraucher müssen als mündige Bürger die Möglichkeit haben, sich frei für oder gegen genmanipulierte Lebensmittel zu entscheiden. Eine Positivkennzeichnung ist dafür der richtige Ansatz.
Voraussetzungen eines Gütesiegels "gentechnikfrei" ist eine Garantie dafür, daß auch die Rohstoffe für Lebensmittel ohne gentechnische Methoden erzeugt werden. Die GRÜNE Fraktion verlangt von der Kreis[Stadt/Gemeinde]verwaltung Auskunft darüber, wie Bauern zukünftig beim Saatgutkauf zwischen gentechnisch und herkömmlich erzeugtem Saatgut unterscheiden können. Es scheint fraglich, ob die zuständigen kommunalen Behörden überhaupt über die entsprechenden Instrumente verfügen, um die Aussaat von genmanipulierten Saatgutsorten zu überblicken, da diese zukünfitg weder angemeldet noch genehmigt werden müssen.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag [Stadt/Gemeinderat] von XY stellen mit den Anfragen gleichzeitig den Antrag, daß die Kantinen von kreis[stadt/gemeinde]eigenen Behörden, Schulen und Kindergärten zukünftig beim Einkauf von Lebensmitteln verschiedene Vorgaben beachten. So sollen nur noch ressourcenschonend hergestellte Erzeugnisse der Region XY aus dem Biolandbau verwendet werden, bei deren Erzeugung garantiert keine Gentechnik zum Einsatz kam. BSE hat als eine der Folgen von industrialisierter Massentierhaltung gezeigt, daß die Verbraucher wissen wollen, unter welchen Bedingungen Fleisch produziert wird.
Gentechnik in Lebensmittel zerstört regionale Erzeugerstrukturen. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag [Stadt/Gemeinderat] von XY wollen mit ihrem Antrag auch regionale Strukturen und eine umweltverträgliche Landwirtschaft stärken sowie der konventionellen Landwirtschaft einen Anreiz bieten, auf eine ökologisch verträgliche Produktion und artgerechte Tierhaltung umzusteigen. Ein Verzicht auf Gentechnik bedeutet für landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelerzeuger auch einen Imagegewinn.
Sollten die Behörden nicht endlich aus ihrem Tiefschlaf erwachen und ihren Kontrollpflichten nachkommen, sehen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in XY gezwungen, weitere Schritte zu unternehmen, so daß gegenüber den Verbrauchern für Transparenz gesorgt wird.