Transzendentale Meditation (TM)
nach Maharishi Mahesh Yogi

 

Kann TM bei psychischer Labilität helfen?

30% weniger psychische Erkrankungen

Eine wissenschaftliche Langzeitstudie, die in den Vereinigten Staaten über einen Zeitraum von fünf Jahren mit mehr als 2.000 Personen durchgeführt wurde, die regelmäßig die Transzendentale Meditation und das TM-Sidhi-Programm praktizierten, hat ergeben, dass bei Meditierenden nicht nur die Herz-Kreislauferkrankungen um 87% und die Krebserkrankungen um 55% zurückgingen, sondern dass sie auch zu etwa 30% weniger an psychischen Erkrankungen litten als Nichtmeditierende der jeweils gleichen Altersgruppe.

Dieses Ergebnis wird durch eine Untersuchung bekräftigt, die Prof. Dr. Jan-Otto Ottosen, wissenschaftlicher Berater der Schwedischen Nationalen Gesundheitsbehörde, im Jahre 1975 in Schweden durchführte. Über einen Zeitraum von drei Jahren wurden sämtliche psychiatrischen Einweisungen (rund 350.000) analysiert. Lediglich acht der eingewiesenen Patienten gaben an, TM ausgeübt zu haben.

In seinem Resümee veröffentlichte Prof. Dr. Ottosen unter anderem folgendes Fazit: Verglichen mit der Gesamtzahl der Bevölkerung und der Gesamtzahl der Einweisungen treten unter Meditierenden 150- bis 200mal weniger Fälle psychiatrischer Behandlung auf als bei Nichtmeditierenden.

 

Kein Ursachenzusammenhang zwischen TM
und psychischen Erkrankungen

Die Frage, ob Transzendentale Meditation für psychisch labile Personen ungeeignet und Ursache psychischer Leiden sein kann, war auch Gegenstand einer ausführlichen, zweitägigen Beweisaufnahme durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die vom Gericht bestellten Gutachter, namhafte Ordinarien psychiatrischer Universitätskliniken, Prof. Dr. Scharfetter, Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, und Prof. Dr. Klosinski, Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik in Bern, jetzt Tübingen, haben dazu folgendes ausgeführt:

"Da nach dem Bericht der Psychiatrie-Enquête des Deutschen Bundestages jedes Jahr 1,8 bis 2 Prozent der Bevölkerung der psychiatrischen Behandlung bedürfen, sei es selbstverständlich, dass unter ca. 100.000 Bürgern, die TM ausübten, auch Fälle psychischer Störungen aufträten. Es sei aber keinesfalls berechtigt, TM dafür als ursächlich zu bezeichnen. Solche endogenen Psychosen würden durch sogenannte "life events" wie Abitur, Hochzeit, Schwangerschaft, Wehrdienst et cetera ausgelöst, ohne dass man die zugrundeliegenden Ursachen dieser Erkrankungen kenne. Das sei völlig unbestrittene psychiatrische Lehrmeinung. Deshalb sei der behauptete "Kausalkonstrukt" zwischen TM und solchen Erkrankungen unberechtigt. Ein solcher Nachweis könne allenfalls statistisch geführt werden, aber, so Professor Scharfetter weiter, ihm seien "keine seriösen epidemologischen Feststellungen bekannt, wonach in TM-Gruppen mehr psychiatrische Krankheiten zur Manifestation kommen als in anderen Gruppen."

Das vom OVG Münster im Protokoll der Sitzung ausdrücklich festgehaltene Beweisergebnis bestätigt, dass es keinen Ursachenzusammenhang und noch nicht einmal eine signifikante Korrelation zwischen TM und dem in wenigen Einzelfällen aufgetretenen psychischen Erkrankungen gibt.

Dem scheint das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGs) in Berlin vom 23.5.1989 zu widersprechen, wonach die TM angeblich "bei psychisch labilen Personen zu psychischen Schäden führen" könne.

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
"nicht nachvollziehbar"

Prof. Dr. Klosinski hat zu der Behauptung der BVerwGs, TM könne Psychosen auslösen, unter anderem folgendes erklärt:
"Es wäre völlig irrsinnig und widersinnig, den Militärdienst grundsätzlich [als] psychoseauslösend oder eine Heirat [als] psychoseauslösend im Sinne eines generellen Kausalzusammenhanges anzusehen. [...] Gerne bestätige ich auch schriftlich, dass ein kausaler Ursachenzusammenhang zwischen Transzendentaler Meditation und psychotischer Entwicklung nicht besteht. [...] Für mich ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nachvollziehbar."

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ansicht vertreten, TM könne zu psychischen Schäden führen, entgegen dem vom OVG Münster im Protokoll der Sitzung ausdrücklich festgehaltenen Beweisergebnis und entgegen den Gutachten der vom OVG bestellten und zwei Tage lang angehörten Fachpsychiater und ohne über neue Erkenntnisse zu verfügen.

Während des gesamten Verfahrens wurde nicht ein einziger Fall von psychischer Erkrankung genannt, der auf die TM zurückzuführen ist.


Referenzen
Homepage Transzendentale Meditation